| Organisation
Österreich ist ein föderalistischer
Staat (9 Bundesländer) und dies spiegelt sich auch in
einer dezentralen Gesundheitsverwaltung wider.
Oberste Behörde ist das Bundesministerium für Gesundheit
und Frauen. Weitere bundeseigenen Unterbehörden gibt
es nicht, da die Verwaltung von den Ländern und Gemeinden
übernommen wird. Ein verbeamteter Arzt und ein Landessanitätsdirektor
(bzw. Ärztin oder Direktorin) leiten diese Verwaltungseinheiten.
Die einzelnen Gemeinden besitzen in einigen Bereichen (z.B.
Gesundheitspolizei) eigene Kompetenz. Es gibt auch Gemeindeverbände,
diese werden Sanitätsdistrikte genannt.
Der Bund (National-
und Bundesrat) ist für die Gesetzgebung verantwortlich.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen überwacht
die Einhaltung dieser Gesetze, die von den Trägern der
sozialen Krankenversicherung und der österreichischen
Ärztekammer für die Sicherstellung der ambulanten
Versorgung erfüllt werden. Beim Krankenanstaltswesen
besitzt der Bund lediglich eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz.
Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung, aber
auch der Versorgungsauftrag, liegt in den Händen der
Bundesländer. Die Länder unterhalten eigene Landesfonds.
Diese sind eigene Rechtspersönlichkeiten. Sie sind für
die Abrechnung der einzelnen Versorgungsleistungen zuständig.
| von Google vorgeschlagene
Links zur Krankenversicherung: |
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Finanzierung – Einnahmen
der gesetzlichen Krankenversicherung
Das österreichische Gesundheitswesen
ist ein beitragsfinanziertes Sozialversicherungssystem. Die
Höhe der zu leistenden Beiträge ist einkommensabhängig.
Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für
alle Erwerbstätigen. Die Beiträge, 7,5% der beitragspflichtigen
Lohnsumme, werden bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von
derzeit 3750.- € sowohl von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer
paritätisch geleistet. Auch Selbständige sind der
Versicherungspflicht unterworfen. (Hier betrug die Beitragsbemessungsgrenze
2005 noch 4235.- €.) Laut FAZ.NET (Artikel vom 10.06.06.)
sind jedoch nur ca. die Hälfte der Ausgaben tatsächlich
beitragsfinanziert eingenommen. Ca. ein Viertel wird durch
Steuerzuschüsse aufgebracht und 29,3% durch private Finanzierung.
So beträgt z.B. der Eigenanteil für Sehhilfen 75.-
EURO (bis 15 Jahre keine Zuzahlung und von 15 bis 27 Jahren
25.- EURO) oder es gibt eine Rezeptgebühr von 4,60 EURO.
| Ärzte |
Medikamente |
Zahnärzte |
Mutterschafts-
Leistungen |
Kranken-
Geld |
Verwaltungs-
Aufwand |
Spitäler |
Sonstiges |
| 2.916 Mio. € |
2.463 Mio. € |
703 Mio. € |
467 Mio. € |
371
Mio. € |
346 Mio. € |
3.419 Mio. € |
1.199 Mio. € |
| 24% |
21% |
6% |
4% |
3% |
3% |
29% |
10% |
Quelle: Website der Österreichischen
Sozialversicherung: http://www.sozialversicherung.at
Unter sonstige Ausgaben fallen z.B. Transportkosten, Medizinische
Rehabilitation oder Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung.
Finanzielle Probleme und Defizite
im Krankenanstaltswesen
Auch Österreich hat mit
enormen Defiziten im Gesundheitswesen zu kämpfen. Es
ist einfach zu wenig Geld in den Kassen. Laut oe24.at (Artikel
vom 12.09.06) wird ein Minus für 2006 von 292 Mio. EURO
Reinvermögen erwartet. Am schlechtesten schneidet dabei
die Wiener Kasse mit 366 Mio. EURO ab. Die GKKs von Oberösterreich.
Salzburg und Vorarlberg sind im Plus. (http://www.oe24.at/zeitung/wirtschaft/article33729.ece
)
Extrem viel Geld schluckt das österreichische System
der Krankenanstalten. Aus diesem Grunde konzentriert sich
öffentliche Diskussion meist genau auf diesen Themenschwerpunkt.
Es sei daher das Krankenanstaltswesen kurz erläutert:
Es gibt in Österreich
(lt. Zahlen von 2003) 275 Spitäler mit insgesamt 67700
Betten. Das ergibt eine Versorgung von 8,4 Betten je 1000
Einwohner, ein sehr hoher Versorgungsgrad der auch zu einer
großen Zufriedenheit in der Bevölkerung beiträgt.
Es gibt diverse Trägerschaften, wobei die Länder
mit über 50% aller Betten (32,7% der Spitäler) die
größte Trägerschaft darstellen. Des weiteren
sind Glaubensgemeinschaften, Gemeinden, Versicherungsanstalten,
Krankenkassen oder auch Privatpersonen Träger von Krankenanstalten.
Viele der Spitäler sind sehr klein und finden sich in
der Größenordnung von 100 bis 200 Betten.
Von allen 275 Spitälern sind gut 50% über einen
Landesfonds finanziert. Diese übernehmen im Allgemeinen
den Akutbereich. Bei den nicht-landesfonds-finanzierten Spitälern
werden gut 40 durch einen Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds
(PRIKRAF) finanziert. Weitere 90 Spitäler (14690 Betten)
sind spezielle Versorgungseinrichtungen, vor allem Reha-Zentren
oder Einrichtungen speziell für chronisch Kranke.
Die Spitalsfinanzierung
(Die Finanzierung von ambulanten und stationären Sektor
sind getrennt!) liegt somit zum großen Teil in den Händen
der Länder. Diese erhalten Zahlungen vom Bund für
die Krankenanstaltsfinanzierung. 2003 betrug der Wert z.B.
3,1 Milliarden EURO. Da die oberste Behörde des Gesundheitswesens
jedoch der Bund ist, gab und gibt es im Bereich der Finanzierung
unterschiedliche Meinungen und einen lähmenden Streit
zwischen Bundesregierung und Landesregierungen. Mit der Einführung
einer Bundesgesundheitsagentur (im Zuge der Reformen 2005)
wird nun versucht, diesen Streit positiv zu nutzen und die
Zusammenarbeit von Bund, Ländern und der Sozialversicherung
effizienter zu gestalten.
Die ambulante Versorgung
Es gibt in Österreich
über 18000 niedergelassene Allgemein- und Fachärzte,
zahnmedizinischer Bereich mit eingeschlossen. Die (Mehrheit
der) Ärzte haben einen Vertrag mit einem oder mehreren
Sozialversicherungsträgern. Diese „Gesamtverträge“
sind zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
und der Ärztekammer, die auf Länderebene agiert,
abgeschlossen. Bei der Honorierung der Ärzte gibt es
sowohl Pauschalhonorare als auch Einzelleistungsvergütungen.
Die Zahl der niedergelassenen Ärzte stieg in den letzten
40 Jahren kontinuierlich an.
| Jahr |
Fachärzte |
Allgemeinmediziner |
Gesamt |
| 1975 |
4923 |
4244 |
9167 |
| 1985 |
6467 |
4868 |
11335 |
| 1995 |
9200 |
5877 |
15077 |
| 2000 |
10491 |
5794 |
16285 |
| 2004 |
11804 |
6221 |
18025 |
Für die Abrechnung gibt
es seit 01.01.06 in Österreich auch eine Versichertenkarte.
Diese e-card enthält administrative Daten. Sie ist sowohl
im Inland, als auch als Europäische Krankenversicherungskarte
einsetzbar. Der Versicherte hat für diese Karte einen
jährliche Gebühr in Höhe von 10 EURO zu entrichten.
Der Patient geht für die Primärversorgung in der
Regel zuerst zu einem Allgemeinmediziner und wird im Falle
des Falles an Facharzt oder Krankenhaus. überwiesen.
Dieser Weg ist allerdings nicht zwingend. Es gibt auch Fachärzte,
die ohne Überweisung aufgesucht werden können. Eine
Praxisgebühr wie in Deutschland gibt es nicht.
„out-of-pocket“-Ausgaben
und private Krankenversicherung (Übersicht
private Krankenversicherung in Deutschland)
Wie bereits erwähnt,
ist der Anteil der Ausgaben, den die privaten Haushalte aufzubringen
haben, relativ hoch. Er beträgt über ¼ der
gesamten Einnahmen im Gesundheitswesen.
2002 waren die Zahlen für
Österreich (Prozent):
5,4 – öffentliche Ausgaben, 2,3 – private
Ausgaben.
(Zum Vergleich:
Deutschland: 8,6 und 2,3
Norwegen: 7,4 und 1,3
Dänemark: 7,3 und 1,5
Irland: 5,5 und 1,8)
Die Ausgaben der privaten
Haushalte werden auch out-of-pocket-Ausgaben genannt. Sie
sind aufzubringen für Arzneimittel, für eine Kostenbeteiligung
beim Krankenhausaufenthalt oder für therapeutische Waren.
Diese hohen Kosten sind unter anderem ein Grund, warum viele
Österreicher (ca. 1 Million) eine private Zusatzversicherung
abgeschlossen haben. Diese bieten, je nach Tarif auch bessere
Unterbringung im Krankenhaus, freie Arztwahl, Übernahme
von Kosten, die die GKV komplett verweigert (z.B. Leistungserbringung
für bestimmte komplementärmedizinische Behandlungen)
oder Zahlung eines Tagegeldes. Wie sich beim Vergleich der
europäischen Krankenversicherungssysteme zeigt, sind
Länder mit Sozialversicherungssystemen interessant für
Anbieter privater Krankenversicherungen. (Wobei der Hauptgrund
hierfür wohl in der Möglichkeit zu finden ist, eine
Krankenvollversicherung als Alternative zur GKV abzuschließen;
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt
2006 (§45/1 ASVG) 3750.- EURO; AG-Zuschuss zur PKV ist
50% vom Beitrag, monatlicher Höchstbetrag 258,75 EURO
für Arbeiter und 255.- EURO für Angestellte;) EU-weit
betrugen 1999 die gesamten Prämieneinnahmen der privaten
Krankenversicherer ca. 40 Mrd. EURO. Das ergibt eine BIP-Quote
von 0,5%. Österreich liegt hier mit 0,6% in Europa auf
den vierten Platz. (In Deutschland betrug sie etwa 1,0%.)
Arzneimittel und Apotheken
Der österreichische Pharmamarkt
ist stark reglementiert. Es gab und gibt diesbezüglich
auch Diskussionen zwischen dem Ministerium für Gesundheit
und Frauen und der EU-Kommission.
Wichtige Eckpunkte des Arzneimittelgesetzes sind:
- Wenn etwas ein Arzneimittel ist, dann
darf es auch nur in Apotheken verkauft werden. (Ausnahmen
sind lediglich Vitaminpräparate oder Tees. Diese
dürfen auch von Drogerien angeboten und verkauft
werden.)
- Für die Neueröffnung einer
Apotheke bedarf es eines Genehmigungsverfahrens. Es wird
geprüft, ob ein Arzt / eine Ärztin in vorgeschriebener
Nähe seinen Berufssitz hat, ob die Anzahl der durch
die Apotheke versorgten Menschen nicht unter 5500 sinkt,
ob das Personal entsprechend ausgebildet sind und ob die
Räumlichkeiten (Verkaufsraum, Lagerhaltung) geeignet
sind.
- Es sind Nacht- und Wochenenddienste zu
übernehmen.
- Für sehr dünn besiedelte Gegenden
gibt es die Extraregelung einer „ärztlichen
Hausapotheke“. Wenn sich in einem genau vorgeschriebenen
Umkreis einer allgemeinmedizinischen Praxis keine Apotheke
befindet, dann darf dieser Arzt selbst einen kleinen Apothekenbetrieb
führen.
- Strenge Rezeptpflicht: Im Januar 2005
waren 81,8% der zugelassenen Präparate verschreibungspflichtig.
Das ist im EU-Vergleich ein sehr hoher Wert. Österreichs
Gesundheitsministerium will die Rezeptpflicht jedoch nicht
aufweichen, da es sagt, eine erhöhte Selbstmedikation
könne zu vermehrten Langzeitschäden führen
und die Gefahr des Medikamentenmissbrauchs erhöhen.
(An der strengen Rezeptpflicht wird jedoch immer wieder
kritisiert, dass auch bei Bagatellerkrankungen ein Arzt
eingeschaltet werden muss und dass dies das Gesundheitswesen
mit unnötigen Kosten belastet.)
Bei Erhalt eine Arzneimittels
hat der Versicherte eine Rezeptgebühr von 4,60 EURO (2005
waren es noch 4,45 EURO und 2004 waren es 4,35 EURO) als Eigenanteil
zu tragen. Aus sozialen Gründen kann eine Zuzahlungsbefreiung
gewährt werden. (Befreiung von der Rezeptgebühr,
wenn monatliche Nettoeinkünfte 690.- EURO, bzw. 1055,99
EURO bei Ehepartnern und Lebensgefährten, nicht übersteigen;
Befreiung auch bei höheren Einkünften möglich,
wenn infolge von Krankheit nachweislich überdurchschnittlich
hohe Ausgaben anfallen. Die Grenzbeträge erhöhen
sich jeweils um 72,32 EURO für jedes Kind.)
Seit 2004 liegt der Anteil der Heilmittelkosten bei 21% der
Gesamtausgaben der Krankenversicherungen (nicht mitgerechnet
sind Medikamente, die im Krankenhaus verabreicht werden, da
diese anders abgerechnet werden). Um die Finanznotlage der
Krankenkassen zu verbessern, gab es daher in den letzen Jahren
mehrere Interventionen, um die hohen Belastung der Kassen
durch die teuren Heilmittel zu mindern. So fielen z.B. prognostizierte
Kostensteigerungen bei Medikamenten tatsächlich geringer
aus. (2004 wurden z.B. 8% prognostiziert, es waren dann aber
nur tatsächlich 4%.). Des weiteren soll der Anteil an
Generika ( = Präparate, die die gleichen Wirkstoffe,
wie die Originalpräparate enthalten, aber erst nach Ablauf
eines Patents auf den Markt kommen dürfen; sind billiger
als das Originalpräparat) in den kommenden Jahren erhöht
werden.
Die Gesundheitsreform
2005
Auch in Österreich wird
aus der Not heraus reformiert. Hier noch einige Eckpunkte
der Gesundheitsreform 2005:
- Bessere Verzahnung von stationären
und ambulanten Bereich.
- Einführung einer Bundesgesundheitsagentur
als zentrale Einrichtung; ihr gehören Vertreter des
Bundes, der Länder, der Sozialversicherung, der Städte
und Gemeinden, der Ärztekammer, der konfessionellen
Krankenanstalten und der Patientenanwaltschaften an. Aufgaben
sind: Planung der Gesundheitsvorsorge, Entwicklung bzw.
Weiterentwicklung leistungsorientierter Vergütungssysteme,
Entwicklung bzw. Weiterentwicklung einer sinnvollen Dokumentation.
Qualitätsverbesserung, Nahtstellenmanagement, Verbesserungen
hinsichtlich der Dokumentationspflichten.
- Gesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen:
Das Gesetz ermöglicht es bundeseinheitliche Vorgaben
für alle Bereiche des Gesundheitswesens zu entwickeln
und durchzusetzen. Es werden somit künftig Qualitätsberichte
erstellt, die bundeseinheitlich Bericht erstatten. Ein
neu errichtetes Bundesinstitut für Qualität
soll dabei die Arbeit des Bundesministeriums unterstützen.
Das Thema Nahtstellenmanagement wurde in dem Gesetz ganz
besonders berücksichtigt.
- Überarbeitung und Aktualisierung
des Gesundheitsstrukturplanes (zur Sicherung einer hochwertigen,
gleichmäßig verteilten, gleichwertigen, leicht
zugänglichen und nachhaltig finanzierten Gesundheitsversorgung).
- Weitere Nutzungsmöglichkeiten durch
moderne Informationstechnologie werden ausgebaut. So wird
z.B. das e-Rezept und die elektronische Kundenkarte eingeführt.
- Bereitstellung zusätzlicher Mittel
bis 2008 für die Finanzierung von: Krankenanstalten,
dem Kooperationsbereich, überregionale Versorgungsprogramme,
Förderung des Transplantationswesens, diversen Projekten.
- eiterentwicklung der bereits begonnenen
leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung.
- Vorsorgeprogramme und gesundheitsfördernde
Programme und Projekte bezüglich Herz-Kreislauferkrankungen,
Krebs und Altersbeschwerden (aufgrund des demographischen
Wandels gewinnt die Geriatrie stark an Bedeutung).
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