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Krankenversicherung - Gesundheitswesen in Österreich
   

Organisation

Österreich ist ein föderalistischer Staat (9 Bundesländer) und dies spiegelt sich auch in einer dezentralen Gesundheitsverwaltung wider.
Oberste Behörde ist das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Weitere bundeseigenen Unterbehörden gibt es nicht, da die Verwaltung von den Ländern und Gemeinden übernommen wird. Ein verbeamteter Arzt und ein Landessanitätsdirektor (bzw. Ärztin oder Direktorin) leiten diese Verwaltungseinheiten.
Die einzelnen Gemeinden besitzen in einigen Bereichen (z.B. Gesundheitspolizei) eigene Kompetenz. Es gibt auch Gemeindeverbände, diese werden Sanitätsdistrikte genannt.

Der Bund (National- und Bundesrat) ist für die Gesetzgebung verantwortlich. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen überwacht die Einhaltung dieser Gesetze, die von den Trägern der sozialen Krankenversicherung und der österreichischen Ärztekammer für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung erfüllt werden. Beim Krankenanstaltswesen besitzt der Bund lediglich eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz. Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung, aber auch der Versorgungsauftrag, liegt in den Händen der Bundesländer. Die Länder unterhalten eigene Landesfonds. Diese sind eigene Rechtspersönlichkeiten. Sie sind für die Abrechnung der einzelnen Versorgungsleistungen zuständig.

von Google vorgeschlagene Links zur Krankenversicherung:

 

Finanzierung – Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

Das österreichische Gesundheitswesen ist ein beitragsfinanziertes Sozialversicherungssystem. Die Höhe der zu leistenden Beiträge ist einkommensabhängig. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Beiträge, 7,5% der beitragspflichtigen Lohnsumme, werden bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3750.- € sowohl von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer paritätisch geleistet. Auch Selbständige sind der Versicherungspflicht unterworfen. (Hier betrug die Beitragsbemessungsgrenze 2005 noch 4235.- €.) Laut FAZ.NET (Artikel vom 10.06.06.) sind jedoch nur ca. die Hälfte der Ausgaben tatsächlich beitragsfinanziert eingenommen. Ca. ein Viertel wird durch Steuerzuschüsse aufgebracht und 29,3% durch private Finanzierung. So beträgt z.B. der Eigenanteil für Sehhilfen 75.- EURO (bis 15 Jahre keine Zuzahlung und von 15 bis 27 Jahren 25.- EURO) oder es gibt eine Rezeptgebühr von 4,60 EURO.

Ärzte Medikamente Zahnärzte Mutterschafts-
Leistungen
Kranken-
Geld
Verwaltungs-
Aufwand
Spitäler Sonstiges
2.916 Mio. € 2.463 Mio. € 703 Mio. € 467 Mio. € 371
Mio. €
346 Mio. € 3.419 Mio. € 1.199 Mio. €
24% 21% 6% 4% 3% 3% 29% 10%

Quelle: Website der Österreichischen Sozialversicherung: http://www.sozialversicherung.at Unter sonstige Ausgaben fallen z.B. Transportkosten, Medizinische Rehabilitation oder Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung.


Finanzielle Probleme und Defizite im Krankenanstaltswesen

Auch Österreich hat mit enormen Defiziten im Gesundheitswesen zu kämpfen. Es ist einfach zu wenig Geld in den Kassen. Laut oe24.at (Artikel vom 12.09.06) wird ein Minus für 2006 von 292 Mio. EURO Reinvermögen erwartet. Am schlechtesten schneidet dabei die Wiener Kasse mit 366 Mio. EURO ab. Die GKKs von Oberösterreich. Salzburg und Vorarlberg sind im Plus. (http://www.oe24.at/zeitung/wirtschaft/article33729.ece )
Extrem viel Geld schluckt das österreichische System der Krankenanstalten. Aus diesem Grunde konzentriert sich öffentliche Diskussion meist genau auf diesen Themenschwerpunkt. Es sei daher das Krankenanstaltswesen kurz erläutert:

Es gibt in Österreich (lt. Zahlen von 2003) 275 Spitäler mit insgesamt 67700 Betten. Das ergibt eine Versorgung von 8,4 Betten je 1000 Einwohner, ein sehr hoher Versorgungsgrad der auch zu einer großen Zufriedenheit in der Bevölkerung beiträgt.
Es gibt diverse Trägerschaften, wobei die Länder mit über 50% aller Betten (32,7% der Spitäler) die größte Trägerschaft darstellen. Des weiteren sind Glaubensgemeinschaften, Gemeinden, Versicherungsanstalten, Krankenkassen oder auch Privatpersonen Träger von Krankenanstalten. Viele der Spitäler sind sehr klein und finden sich in der Größenordnung von 100 bis 200 Betten.
Von allen 275 Spitälern sind gut 50% über einen Landesfonds finanziert. Diese übernehmen im Allgemeinen den Akutbereich. Bei den nicht-landesfonds-finanzierten Spitälern werden gut 40 durch einen Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) finanziert. Weitere 90 Spitäler (14690 Betten) sind spezielle Versorgungseinrichtungen, vor allem Reha-Zentren oder Einrichtungen speziell für chronisch Kranke.

Die Spitalsfinanzierung (Die Finanzierung von ambulanten und stationären Sektor sind getrennt!) liegt somit zum großen Teil in den Händen der Länder. Diese erhalten Zahlungen vom Bund für die Krankenanstaltsfinanzierung. 2003 betrug der Wert z.B. 3,1 Milliarden EURO. Da die oberste Behörde des Gesundheitswesens jedoch der Bund ist, gab und gibt es im Bereich der Finanzierung unterschiedliche Meinungen und einen lähmenden Streit zwischen Bundesregierung und Landesregierungen. Mit der Einführung einer Bundesgesundheitsagentur (im Zuge der Reformen 2005) wird nun versucht, diesen Streit positiv zu nutzen und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und der Sozialversicherung effizienter zu gestalten.


Die ambulante Versorgung

Es gibt in Österreich über 18000 niedergelassene Allgemein- und Fachärzte, zahnmedizinischer Bereich mit eingeschlossen. Die (Mehrheit der) Ärzte haben einen Vertrag mit einem oder mehreren Sozialversicherungsträgern. Diese „Gesamtverträge“ sind zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Ärztekammer, die auf Länderebene agiert, abgeschlossen. Bei der Honorierung der Ärzte gibt es sowohl Pauschalhonorare als auch Einzelleistungsvergütungen. Die Zahl der niedergelassenen Ärzte stieg in den letzten 40 Jahren kontinuierlich an.

Jahr Fachärzte Allgemeinmediziner Gesamt
1975 4923 4244 9167
1985 6467 4868 11335
1995 9200 5877 15077
2000 10491 5794 16285
2004 11804 6221 18025

Für die Abrechnung gibt es seit 01.01.06 in Österreich auch eine Versichertenkarte. Diese e-card enthält administrative Daten. Sie ist sowohl im Inland, als auch als Europäische Krankenversicherungskarte einsetzbar. Der Versicherte hat für diese Karte einen jährliche Gebühr in Höhe von 10 EURO zu entrichten.
Der Patient geht für die Primärversorgung in der Regel zuerst zu einem Allgemeinmediziner und wird im Falle des Falles an Facharzt oder Krankenhaus. überwiesen. Dieser Weg ist allerdings nicht zwingend. Es gibt auch Fachärzte, die ohne Überweisung aufgesucht werden können. Eine Praxisgebühr wie in Deutschland gibt es nicht.


out-of-pocket“-Ausgaben und private Krankenversicherung (Übersicht private Krankenversicherung in Deutschland)

Wie bereits erwähnt, ist der Anteil der Ausgaben, den die privaten Haushalte aufzubringen haben, relativ hoch. Er beträgt über ¼ der gesamten Einnahmen im Gesundheitswesen.

2002 waren die Zahlen für Österreich (Prozent):
5,4 – öffentliche Ausgaben, 2,3 – private Ausgaben.

(Zum Vergleich:
Deutschland: 8,6 und 2,3
Norwegen: 7,4 und 1,3
Dänemark: 7,3 und 1,5
Irland: 5,5 und 1,8)

Die Ausgaben der privaten Haushalte werden auch out-of-pocket-Ausgaben genannt. Sie sind aufzubringen für Arzneimittel, für eine Kostenbeteiligung beim Krankenhausaufenthalt oder für therapeutische Waren. Diese hohen Kosten sind unter anderem ein Grund, warum viele Österreicher (ca. 1 Million) eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Diese bieten, je nach Tarif auch bessere Unterbringung im Krankenhaus, freie Arztwahl, Übernahme von Kosten, die die GKV komplett verweigert (z.B. Leistungserbringung für bestimmte komplementärmedizinische Behandlungen) oder Zahlung eines Tagegeldes. Wie sich beim Vergleich der europäischen Krankenversicherungssysteme zeigt, sind Länder mit Sozialversicherungssystemen interessant für Anbieter privater Krankenversicherungen. (Wobei der Hauptgrund hierfür wohl in der Möglichkeit zu finden ist, eine Krankenvollversicherung als Alternative zur GKV abzuschließen; Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2006 (§45/1 ASVG) 3750.- EURO; AG-Zuschuss zur PKV ist 50% vom Beitrag, monatlicher Höchstbetrag 258,75 EURO für Arbeiter und 255.- EURO für Angestellte;) EU-weit betrugen 1999 die gesamten Prämieneinnahmen der privaten Krankenversicherer ca. 40 Mrd. EURO. Das ergibt eine BIP-Quote von 0,5%. Österreich liegt hier mit 0,6% in Europa auf den vierten Platz. (In Deutschland betrug sie etwa 1,0%.)


Arzneimittel und Apotheken

Der österreichische Pharmamarkt ist stark reglementiert. Es gab und gibt diesbezüglich auch Diskussionen zwischen dem Ministerium für Gesundheit und Frauen und der EU-Kommission.
Wichtige Eckpunkte des Arzneimittelgesetzes sind:

  1. Wenn etwas ein Arzneimittel ist, dann darf es auch nur in Apotheken verkauft werden. (Ausnahmen sind lediglich Vitaminpräparate oder Tees. Diese dürfen auch von Drogerien angeboten und verkauft werden.)
  2. Für die Neueröffnung einer Apotheke bedarf es eines Genehmigungsverfahrens. Es wird geprüft, ob ein Arzt / eine Ärztin in vorgeschriebener Nähe seinen Berufssitz hat, ob die Anzahl der durch die Apotheke versorgten Menschen nicht unter 5500 sinkt, ob das Personal entsprechend ausgebildet sind und ob die Räumlichkeiten (Verkaufsraum, Lagerhaltung) geeignet sind.
  3. Es sind Nacht- und Wochenenddienste zu übernehmen.
  4. Für sehr dünn besiedelte Gegenden gibt es die Extraregelung einer „ärztlichen Hausapotheke“. Wenn sich in einem genau vorgeschriebenen Umkreis einer allgemeinmedizinischen Praxis keine Apotheke befindet, dann darf dieser Arzt selbst einen kleinen Apothekenbetrieb führen.
  5. Strenge Rezeptpflicht: Im Januar 2005 waren 81,8% der zugelassenen Präparate verschreibungspflichtig. Das ist im EU-Vergleich ein sehr hoher Wert. Österreichs Gesundheitsministerium will die Rezeptpflicht jedoch nicht aufweichen, da es sagt, eine erhöhte Selbstmedikation könne zu vermehrten Langzeitschäden führen und die Gefahr des Medikamentenmissbrauchs erhöhen. (An der strengen Rezeptpflicht wird jedoch immer wieder kritisiert, dass auch bei Bagatellerkrankungen ein Arzt eingeschaltet werden muss und dass dies das Gesundheitswesen mit unnötigen Kosten belastet.)

Bei Erhalt eine Arzneimittels hat der Versicherte eine Rezeptgebühr von 4,60 EURO (2005 waren es noch 4,45 EURO und 2004 waren es 4,35 EURO) als Eigenanteil zu tragen. Aus sozialen Gründen kann eine Zuzahlungsbefreiung gewährt werden. (Befreiung von der Rezeptgebühr, wenn monatliche Nettoeinkünfte 690.- EURO, bzw. 1055,99 EURO bei Ehepartnern und Lebensgefährten, nicht übersteigen; Befreiung auch bei höheren Einkünften möglich, wenn infolge von Krankheit nachweislich überdurchschnittlich hohe Ausgaben anfallen. Die Grenzbeträge erhöhen sich jeweils um 72,32 EURO für jedes Kind.)
Seit 2004 liegt der Anteil der Heilmittelkosten bei 21% der Gesamtausgaben der Krankenversicherungen (nicht mitgerechnet sind Medikamente, die im Krankenhaus verabreicht werden, da diese anders abgerechnet werden). Um die Finanznotlage der Krankenkassen zu verbessern, gab es daher in den letzen Jahren mehrere Interventionen, um die hohen Belastung der Kassen durch die teuren Heilmittel zu mindern. So fielen z.B. prognostizierte Kostensteigerungen bei Medikamenten tatsächlich geringer aus. (2004 wurden z.B. 8% prognostiziert, es waren dann aber nur tatsächlich 4%.). Des weiteren soll der Anteil an Generika ( = Präparate, die die gleichen Wirkstoffe, wie die Originalpräparate enthalten, aber erst nach Ablauf eines Patents auf den Markt kommen dürfen; sind billiger als das Originalpräparat) in den kommenden Jahren erhöht werden.

 

Die Gesundheitsreform 2005

Auch in Österreich wird aus der Not heraus reformiert. Hier noch einige Eckpunkte der Gesundheitsreform 2005:

  1. Bessere Verzahnung von stationären und ambulanten Bereich.
  2. Einführung einer Bundesgesundheitsagentur als zentrale Einrichtung; ihr gehören Vertreter des Bundes, der Länder, der Sozialversicherung, der Städte und Gemeinden, der Ärztekammer, der konfessionellen Krankenanstalten und der Patientenanwaltschaften an. Aufgaben sind: Planung der Gesundheitsvorsorge, Entwicklung bzw. Weiterentwicklung leistungsorientierter Vergütungssysteme, Entwicklung bzw. Weiterentwicklung einer sinnvollen Dokumentation. Qualitätsverbesserung, Nahtstellenmanagement, Verbesserungen hinsichtlich der Dokumentationspflichten.
  3. Gesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen: Das Gesetz ermöglicht es bundeseinheitliche Vorgaben für alle Bereiche des Gesundheitswesens zu entwickeln und durchzusetzen. Es werden somit künftig Qualitätsberichte erstellt, die bundeseinheitlich Bericht erstatten. Ein neu errichtetes Bundesinstitut für Qualität soll dabei die Arbeit des Bundesministeriums unterstützen. Das Thema Nahtstellenmanagement wurde in dem Gesetz ganz besonders berücksichtigt.
  4. Überarbeitung und Aktualisierung des Gesundheitsstrukturplanes (zur Sicherung einer hochwertigen, gleichmäßig verteilten, gleichwertigen, leicht zugänglichen und nachhaltig finanzierten Gesundheitsversorgung).
  5. Weitere Nutzungsmöglichkeiten durch moderne Informationstechnologie werden ausgebaut. So wird z.B. das e-Rezept und die elektronische Kundenkarte eingeführt.
  6. Bereitstellung zusätzlicher Mittel bis 2008 für die Finanzierung von: Krankenanstalten, dem Kooperationsbereich, überregionale Versorgungsprogramme, Förderung des Transplantationswesens, diversen Projekten.
  7. eiterentwicklung der bereits begonnenen leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung.
  8. Vorsorgeprogramme und gesundheitsfördernde Programme und Projekte bezüglich Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und Altersbeschwerden (aufgrund des demographischen Wandels gewinnt die Geriatrie stark an Bedeutung).

 

 
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