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Das Gesundheitswesen bzw. Krankenversicherung in Italien
   

Italien hat ein starkes Nord-Süd-Gefälle (Norden reich, Süden arm) und eine rasch wechselnde Politik mit oft wechselnden Regierungen. Dies wirkt sich natürlich auch auf das Gesundheitswesen aus.

Der Gesundheitsdienst

In Italien gibt es ein staatliches Gesundheitswesen. 1970 hatte Italien noch ca. 100 verschiedene Krankenkassen. Dieser Zustand wurde 1978 abgeschafft und der staatliche Gesundheitsdienst SSN (Servicio Sanitaris Nazionale) eingeführt. Von ihm sind alle Bürger erfasst, Sach- und Dienstleistungen werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eigentlich sollte mit der Einführung des SSN das Leistungsangebot landesweit einheitlich, das Nord-Süd-Gefälle beseitigt und die Kosten gesenkt werden. Das hat so nicht ganz geklappt. Seit seiner Gründung hat der SSN daher auch schon 4 Reformen erlebt.

Ein Grundprinzip ist, dass die Gesundheit als Grundrecht des Einzelnen gilt. Sie gilt nicht nur als Grundrecht, sondern auch als öffentliches Interesse des Staates und wird mit Hilfe des SSN geschützt. Alle Bürger (die beim SSN gemeldet sind) haben ein Recht auf Gesundheitsversorgung. Jeder ist mit der gleichen Würde zu behandeln, egal welche soziale Stellung er innehat. Jeder, der in Not ist, soll medizinische Versorgung erhalten.

Die allgemeinen Ziele des Gesundheitsdienstes:
· Herausbildung eines modernen Gesundheitsbewusstseins beim Bürger
· Vorbeugen von Krankheiten und Arbeitunfällen; Arbeitsicherheit
· Diagnose und Heilung von Krankheiten; Rahabilitation
· Lebensmittelhygiene
· Abwehr von Krankheiten in der Tieraufzucht
· Berufliche Weiterbildung der im Gesundheitsdienst Arbeitenden
· Schutz von Mutter und Kind

Am 30.11.1998 traten wichtige Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft. Das Gesundheitswesen wurde föderalistisch. Die Regionen erhielten die Verantwortung für die Leitung und Organisation . Die Gemeinden erhielten eine stärkere Rolle.

von Google vorgeschlagene Links zur Krankenversicherung:

 

 

Organisation

Es gibt 3 Ebenen:
· national,
· regional,
· lokal.
Die Organisation läuft stark dezentralisiert. Die regionalen Regierungen sind die Verantwortlichen für Planung, Finanzierung, Kontrolle und Überwachung. Vom Parlament wird jedoch der Rahmen bezüglich des SSN festgelegt. (Von besonderer Bedeutung Gesetz Nr. 833 von 1978.)

Die Ebenen im Einzelnen:

a) Die nationale (zentrale) Ebene:
Die Institution dieser Ebene ist das Gesundheitsministerium. Es ist zuständig für die Zieldefinitionen für den SSN (Gesundheitsplan). Bis 2004 wies das Gesundheitsministerium die finanziellen Mittel, genommen aus dem Fond Sanita Nazionale (FSN), den anderen Ebenen zu. Anfang 2004 wurde dieser Fonds nun abgeschafft. Bis 2013 erhalten die Regionen Schritt für Schritt volle Eigenverantwortlichkeit. Neu ist nun auf nationaler Ebene ein Solidaritätsfonds für Ausgleichszahlungen an schwächere Regionen.
Eine weitere Aufgabe des Gesundheitsministeriums bestehet in der Kontrolle des Arzneimittelmarktes und der Forschung. Zudem koordiniert es das Instituti di Rivovero e Cura a Carattere Scientifico (IRCCS) – ein Zusammenschluss von 16 öffentlichen und 16 privaten Krankenhäusern zum Dienste der Forschung.
Ein weiterer Aufgabenbereich sind nationale Präventionsprogramme (z.B. Infos über Impfungen). Die zuständige Behörde ist das Oberste Institut für Prävention und Arbeitssicherheit.
Es leitet auch die 10 zoologischen Institute und ist somit auch für die Veterinärmedizin zuständig.

b) Die regionale Ebene:
Die regionalen Regierungen erstellen alle 3 Jahre einen regionalen Gesundheitsplan. Dieser enthält, wie die finanziellen Mittel an die lokalen Gesundheitseinheiten oder Krankenhäuser verteilt werden. Man orientiert sich hier an den Gesundheitsplänen der USL (siehe c) lokale Ebene). Die regionalen Regierungen üben auch eine Kontrollfunktion bezüglich Effizienz, Qualität und Bereitstellung von Dienstleistungen durch öffentliche und auch private Gesundheitsorganisationen. Des weiteren haben sie für bestimmte Bereiche gesetzgebende Kompetenz.

c) Die lokale Ebene:
Auf lokaler Ebene gibt es die einzelnen USL (Unita Sanitarie Lokale). (Häufig findet sich auch die Abkürzung ASL – Aziende Sanitarie Lokale.) Es gibt über 200 USL, jedem sind ca. 50000 – 200000 Einwohner zugeordnet. Die USL verwalten sich selbst. Die Gemeindeparlamente treffen die entsprechenden Entscheidungen und wählen den Präsidenten der USL.
Gesundheitsleistungen erbringen auf dieser Ebene noch Trusts, Krankenhäuser des IRCCS und private Krankenhäuser.
Jeder Bürger muss sich bei den für seinem Wohnsitz zuständigen USL eintragen. Hierfür ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Bei der Anmeldung erhält man eine „Gesundheitskarte“. Die ermöglicht dem Versicherten die freie Wahl eines Allgemeinmediziners („medico die base“ – ein bestimmter Arzt als erster Ansprechpartner) und die Beschaffung der verschiedenen für die Gesundheitspflege notwendigen Genehmigungen. Sie ermöglicht auch den Erhalt von – je nach Krankheit gewährten – Befreiungen.


Finanzierung

Ein staatlicher Gesundheitsdienst wird i.d.R. aus öffentlichen Mitteln finanziert. In Italien ist das nicht ganz so. Nur 37,5% kommen aus öffentlichen Mitteln. 40,8 % kommen aus KV-Beiträgen, die der Arbeitgeber zahlt (2,88% des Bruttoverdienstes) und der Rest aus privaten Zuzahlungen. Da der FSN nun Schritt für Schritt abgeschafft wird (siehe Organisation, nationale Ebene) , erhalten die Regionen die Verantwortlichkeit für die Finanzierung. Die Finanzströme schauen dann folgendermaßen aus:


SSN Regierung Volk
Zentrale Ebene
Regionale Ebene

*) IRAP: Imposta Regionale sulla Attività Produttive; dies ist eine regionale Steuer auf Unternehmergewinne und auf die Löhne von Mitarbeitern des ÖD:
**) 74,3 % gehen zum nationalen und 25,7 % zum regionalen Budget
***) regionale Einkommensteuer IPREF; die Höhe legen die Regionen fest, jedoch max. 1,4%: Im Gegenzug wird die nationale Einkommensteuer um den gleichen %-Satz gekürzt, so entsteht für den Bürger keine Mehrbelastung.


Leistungen

Geldleistungen/Krankengeld:
erhalten nur Arbeiter (Angestellte bekommen eine gesetzliche Lohnfortzahlung von mind. 3 Mon.) Voraussetzung für den Erhalten von Krankengeld – eine ärztliche bescheinigte Arbeitsunfähigkeit. Maximale Zahlungsdauer sind 6 Monate. Vom 1. bis zum 20. Tag erhält der Patient 50% des Bruttoverdienstes, ab dem 21. Tag dann 66,66% des Bruttoverdienstes.

Sachleistungen:
Alle Einwohner haben Anspruch auf Sachleistungen. Der Versicherte kann sich einen praktischen Arzt (medico di base) frei aussuchen. Regelleistungen in staatlichen Gesundheitszentren oder bei Vertragsärzten werden ohne Zuzahlungen vorgenommen. Bei vielen Medikamenten muss jedoch zugezahlt werden, auch bei vielen fachärztlichen Leistungen; und zuwar für
· Leistungen im Rahmen der pharmazeutischen Versorgung
· durch einen neidergelassenen Facharzt erbrachte Leistungen
· Leistungen für teilstationäre Krankenhausversorgungen zum Zwecke von Analysen / Untersuchungen
· Leistungen im Rahmen von Badekuren
· Leistungen im Rahmen von Rehabilitationen außerhalb des Krankenhauses
Die Regionen haben des Weiteren die Möglichkeit Notfallbehandlungen (ohne einen anschließende Versorgung im Krankenhaus) in diesen Katalog mit aufzunehmen.
Für Zahnarztbehandlungen werden keinerlei Kosten übernommen (Vergleiche dazu Zahnversicherung Deutschland). Den muss der Bürger komplett selbst bezahlen.

 

Ärzte und Krankenhäuser:

a) medico die base / Familienarzt:
Familienärzte erbringen die Erstversorgung und überweisen ggf. an einen Facharzt weiter. Die Familienärzte sind entweder in den Ambulanzen der USL angestellt oder sich arbeiten freiberuflich und sind so vertraglich an die USL gebunden. Die Ärztedichte ist relativ hoch.

 



Italien und Irland 2001; Deutschland 2000; Schweiz 2002;

Bezahlt wird ein Familienarzt mit einer Kopfpauschale je Patient. Dies ist der Großteil seiner Entlohnung. Diese kann ggf. aufgestockt werden durch zusätzliche Honorare durch spezielle Behandlungen (z.B. Behandlung eines chronisch Erkrankten).

b) Facharzt:
Die Vergütung der Fachärzte erfolgt z.T. stundenweise, z.T. nach Einzelleistung. Besucht man einen Facharzt, ist grundsätzlich eine Gebühr zu entrichten. Die Höhe dieser Gebühr (zw. 13 und 36 €) legen die Regionen fest. Die Fachärzte arbeiten entweder in den öffentlichen Krankenhäusern oder freiberuflich. Es gibt auch Fachärzte mit eigenen Privatpraxen. Hier übernimmt die Kasselerdings keine Kosten.
Für den Besuch bei einem Frauen- oder Augenarzt benötigt der Patient keine Überweisung durch den Familienarzt. Der Patient kann direkt den Facharzt aufsuchen.

Ärzteausbildung:
In Italien dauert das Medizinstudium 6 Jahre und es wird mit einem Staatsexamen abgeschlossen. Mit erfolgreichem Abschluss erhält man dann eine Berufsausübungsberechtigung. Damit man sich zum Staatsexamen anmelden kann, muss man ein 6-monatiges Praktikum an einer Uniklinik (oder bei einer Stellen des nationalen Gesundheitsdienstes) erfolgreich durchlaufen haben. Das Praktikum kann bereits während der 6-jährigen Studienzeit gemacht werden. Wer sich zum Facharzt weiterbilden muss, kann dies an der Universität, die eigene Weiterbildungsfachschulen eingerichtet hat, tun. Wer Facharzt bleiben will und eine Stelle im staatlichen Gesundheitsdienst erhalten will, muss nach dem Studium noch eine mindestens 2-jährige praktische postpromotionelle Ausbildung absolvieren.

Ärztliche Interessenvertretung:
Jeder Arzt ist Pflichtmitglied in einer Ärztekammer (regional) und so im Ärzteregister aufgeführt. Die Ärztekammern überwachen die Berufsethik, sie haben auch Disziplinargewalt. Bei Honorarverhandlungen stehen sie den Ärzten beratend zur Seite.
Für die Interessenvertretung der Ärzte gibt es des weiteren noch eine Veilzahl von Ärztegewerkschaften.

c) Krankenhäuser:
Die meisten Krankenhäuser werden von den USL betrieben. Die größten besitzen jedoch als sog. „Trusts“ Finanzautonomie und schließen Verträge mit der USL ab. Dies hat man 1994 so eingeführt, mit dem Ziel, einen gesunden Wettbewerb auf den Krankenhaussektor zu schaffen. Es gibt auch private Krankenhäuser, auch diese sind über Verträge an den staatlichen Gesundheitsdienst gebunden.
Die USL-Krankenhäuser werden mit den Geldern der USL finanziert. Vertragskrankenhäuser erhalten eine Vergütung nach jährlich neu ausgehandelten Tagessätzen.

Derzeit läuft auch ein Projekt (von der Europäischen Kommission teilfinanziert) – das virtuelle Krankenhaus. Ziel sind Verbesserungen bei den Dienstleistungen und eine höhere Qualität. Im Internet werden angeboten:
· Klinische Dienstleistungen von verschiedenen Fachrichtungen (z.B. medizinische Beratung)
· Nicht-klinische Aktivitäten (z.B. E-Commerce)
· Terminvergaben
· Tele-Beratung / Tele-Diagnose
· Arzt Chat-Line
· Übersicht über Bettenverfügbarkeit (Italien hat eine relativ geringe Anzahl an Krankenhausbetten)
· Infos für Ärzte und für die Öffentlichkeit

Arzneimittel:
Die Arzneimittelversorgung liegt im Kompetenzbereich der Regionen. Sie steuern die Abläufe und entscheiden, ob Zuzahlungen gemacht werden müssen, und wenn ja, in welcher Höhe.
Es gibt 4 Gruppen verschiedener Medikamente:
· Gruppe A: starke Medikamente zur Behandlung chronischer Erkrankungen
· Gruppe B: Medikamente mit therapeutischer Bedeutung
· Gruppe C: Medikamente die nicht in Gruppe A oder B gehören
· Gruppe H: Medikamente, die von Krankenhäusern angeboten werden.
Die Höhe der Zuzahlung steht in Zusammenhang mit der Gruppenzuordnung. Personen über 65 Jahre und Kinder bis 6 Jahre sind von den Zuzahlungen befreit. Genauso Behinderte und Arbeitslose
Die Ausgaben für Medikamente sind im europäischen Vergleich relativ hoch. Italien besetzt hier mit Frankreich die Spitzenplätze.


Zahlen (aus 2003)

Italien hat ca. 58,6 Mio Einwohner. Die Lebenserwartung liegt bei Männern bei 76,9 Jahren und bei Frauen bei 82,9 Jahren. Die Säuglingssterblichkeit (je 1000 Lebendgeborene) liegt bei über 4% und ist damit relativ hoch. 2002 betrugen die öffentlichen Ausgaben für das Gesundheitswesen 8,5 % des BIP.

 

 

 
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