| Italien
hat ein starkes Nord-Süd-Gefälle (Norden reich,
Süden arm) und eine rasch wechselnde Politik mit oft
wechselnden Regierungen. Dies wirkt sich natürlich auch
auf das Gesundheitswesen aus.
Der Gesundheitsdienst
In Italien gibt es ein staatliches
Gesundheitswesen. 1970 hatte Italien noch ca. 100 verschiedene
Krankenkassen. Dieser Zustand wurde 1978 abgeschafft und der
staatliche Gesundheitsdienst SSN (Servicio Sanitaris Nazionale)
eingeführt. Von ihm sind alle Bürger erfasst, Sach-
und Dienstleistungen werden unentgeltlich zur Verfügung
gestellt. Eigentlich sollte mit der Einführung des SSN
das Leistungsangebot landesweit einheitlich, das Nord-Süd-Gefälle
beseitigt und die Kosten gesenkt werden. Das hat so nicht
ganz geklappt. Seit seiner Gründung hat der SSN daher
auch schon 4 Reformen erlebt.
Ein Grundprinzip ist, dass
die Gesundheit als Grundrecht des Einzelnen gilt. Sie gilt
nicht nur als Grundrecht, sondern auch als öffentliches
Interesse des Staates und wird mit Hilfe des SSN geschützt.
Alle Bürger (die beim SSN gemeldet sind) haben ein Recht
auf Gesundheitsversorgung. Jeder ist mit der gleichen Würde
zu behandeln, egal welche soziale Stellung er innehat. Jeder,
der in Not ist, soll medizinische Versorgung erhalten.
Die allgemeinen Ziele
des Gesundheitsdienstes:
· Herausbildung eines modernen Gesundheitsbewusstseins
beim Bürger
· Vorbeugen von Krankheiten und Arbeitunfällen;
Arbeitsicherheit
· Diagnose und Heilung von Krankheiten; Rahabilitation
· Lebensmittelhygiene
· Abwehr von Krankheiten in der Tieraufzucht
· Berufliche Weiterbildung der im Gesundheitsdienst
Arbeitenden
· Schutz von Mutter und Kind
Am 30.11.1998 traten wichtige
Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft. Das Gesundheitswesen
wurde föderalistisch. Die Regionen erhielten die Verantwortung
für die Leitung und Organisation . Die Gemeinden erhielten
eine stärkere Rolle.
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Organisation
Es gibt 3 Ebenen:
· national,
· regional,
· lokal.
Die Organisation läuft stark dezentralisiert. Die regionalen
Regierungen sind die Verantwortlichen für Planung, Finanzierung,
Kontrolle und Überwachung. Vom Parlament wird jedoch
der Rahmen bezüglich des SSN festgelegt. (Von besonderer
Bedeutung Gesetz Nr. 833 von 1978.)
Die Ebenen im Einzelnen:
a) Die nationale (zentrale)
Ebene:
Die Institution dieser Ebene ist das Gesundheitsministerium.
Es ist zuständig für die Zieldefinitionen für
den SSN (Gesundheitsplan). Bis 2004 wies das Gesundheitsministerium
die finanziellen Mittel, genommen aus dem Fond Sanita Nazionale
(FSN), den anderen Ebenen zu. Anfang 2004 wurde dieser Fonds
nun abgeschafft. Bis 2013 erhalten die Regionen Schritt für
Schritt volle Eigenverantwortlichkeit. Neu ist nun auf nationaler
Ebene ein Solidaritätsfonds für Ausgleichszahlungen
an schwächere Regionen.
Eine weitere Aufgabe des Gesundheitsministeriums bestehet
in der Kontrolle des Arzneimittelmarktes und der Forschung.
Zudem koordiniert es das Instituti di Rivovero e Cura a Carattere
Scientifico (IRCCS) – ein Zusammenschluss von 16 öffentlichen
und 16 privaten Krankenhäusern zum Dienste der Forschung.
Ein weiterer Aufgabenbereich sind nationale Präventionsprogramme
(z.B. Infos über Impfungen). Die zuständige Behörde
ist das Oberste Institut für Prävention und Arbeitssicherheit.
Es leitet auch die 10 zoologischen Institute und ist somit
auch für die Veterinärmedizin zuständig.
b) Die regionale Ebene:
Die regionalen Regierungen erstellen alle 3 Jahre einen regionalen
Gesundheitsplan. Dieser enthält, wie die finanziellen
Mittel an die lokalen Gesundheitseinheiten oder Krankenhäuser
verteilt werden. Man orientiert sich hier an den Gesundheitsplänen
der USL (siehe c) lokale Ebene). Die regionalen Regierungen
üben auch eine Kontrollfunktion bezüglich Effizienz,
Qualität und Bereitstellung von Dienstleistungen durch
öffentliche und auch private Gesundheitsorganisationen.
Des weiteren haben sie für bestimmte Bereiche gesetzgebende
Kompetenz.
c) Die lokale Ebene:
Auf lokaler Ebene gibt es die einzelnen USL (Unita Sanitarie
Lokale). (Häufig findet sich auch die Abkürzung
ASL – Aziende Sanitarie Lokale.) Es gibt über 200
USL, jedem sind ca. 50000 – 200000 Einwohner zugeordnet.
Die USL verwalten sich selbst. Die Gemeindeparlamente treffen
die entsprechenden Entscheidungen und wählen den Präsidenten
der USL.
Gesundheitsleistungen erbringen auf dieser Ebene noch Trusts,
Krankenhäuser des IRCCS und private Krankenhäuser.
Jeder Bürger muss sich bei den für seinem Wohnsitz
zuständigen USL eintragen. Hierfür ist ein persönliches
Erscheinen erforderlich. Bei der Anmeldung erhält man
eine „Gesundheitskarte“. Die ermöglicht dem
Versicherten die freie Wahl eines Allgemeinmediziners („medico
die base“ – ein bestimmter Arzt als erster Ansprechpartner)
und die Beschaffung der verschiedenen für die Gesundheitspflege
notwendigen Genehmigungen. Sie ermöglicht auch den Erhalt
von – je nach Krankheit gewährten – Befreiungen.
Finanzierung
Ein staatlicher Gesundheitsdienst
wird i.d.R. aus öffentlichen Mitteln finanziert. In Italien
ist das nicht ganz so. Nur 37,5% kommen aus öffentlichen
Mitteln. 40,8 % kommen aus KV-Beiträgen, die der Arbeitgeber
zahlt (2,88% des Bruttoverdienstes) und der Rest aus privaten
Zuzahlungen. Da der FSN nun Schritt für Schritt abgeschafft
wird (siehe Organisation, nationale Ebene) , erhalten die
Regionen die Verantwortlichkeit für die Finanzierung.
Die Finanzströme schauen dann folgendermaßen aus:

SSN Regierung Volk
Zentrale Ebene
Regionale Ebene
*) IRAP: Imposta Regionale
sulla Attività Produttive; dies ist eine regionale
Steuer auf Unternehmergewinne und auf die Löhne von Mitarbeitern
des ÖD:
**) 74,3 % gehen zum nationalen und 25,7 % zum regionalen
Budget
***) regionale Einkommensteuer IPREF; die Höhe legen
die Regionen fest, jedoch max. 1,4%: Im Gegenzug wird die
nationale Einkommensteuer um den gleichen %-Satz gekürzt,
so entsteht für den Bürger keine Mehrbelastung.
Leistungen
Geldleistungen/Krankengeld:
erhalten nur Arbeiter (Angestellte bekommen eine gesetzliche
Lohnfortzahlung von mind. 3 Mon.) Voraussetzung für den
Erhalten von Krankengeld – eine ärztliche bescheinigte
Arbeitsunfähigkeit. Maximale Zahlungsdauer sind 6 Monate.
Vom 1. bis zum 20. Tag erhält der Patient 50% des Bruttoverdienstes,
ab dem 21. Tag dann 66,66% des Bruttoverdienstes.
Sachleistungen:
Alle Einwohner haben Anspruch auf Sachleistungen. Der Versicherte
kann sich einen praktischen Arzt (medico di base) frei aussuchen.
Regelleistungen in staatlichen Gesundheitszentren oder bei
Vertragsärzten werden ohne Zuzahlungen vorgenommen. Bei
vielen Medikamenten muss jedoch zugezahlt werden, auch bei
vielen fachärztlichen Leistungen; und zuwar für
· Leistungen im Rahmen der pharmazeutischen Versorgung
· durch einen neidergelassenen Facharzt erbrachte Leistungen
· Leistungen für teilstationäre Krankenhausversorgungen
zum Zwecke von Analysen / Untersuchungen
· Leistungen im Rahmen von Badekuren
· Leistungen im Rahmen von Rehabilitationen außerhalb
des Krankenhauses
Die Regionen haben des Weiteren die Möglichkeit Notfallbehandlungen
(ohne einen anschließende Versorgung im Krankenhaus)
in diesen Katalog mit aufzunehmen.
Für Zahnarztbehandlungen werden keinerlei Kosten übernommen
(Vergleiche dazu Zahnversicherung
Deutschland). Den muss der Bürger komplett selbst
bezahlen.
Ärzte und Krankenhäuser:
a) medico die base / Familienarzt:
Familienärzte erbringen die Erstversorgung und überweisen
ggf. an einen Facharzt weiter. Die Familienärzte sind
entweder in den Ambulanzen der USL angestellt oder sich arbeiten
freiberuflich und sind so vertraglich an die USL gebunden.
Die Ärztedichte ist relativ hoch.

Italien und Irland 2001; Deutschland 2000; Schweiz 2002;
Bezahlt wird ein Familienarzt
mit einer Kopfpauschale je Patient. Dies ist der Großteil
seiner Entlohnung. Diese kann ggf. aufgestockt werden durch
zusätzliche Honorare durch spezielle Behandlungen (z.B.
Behandlung eines chronisch Erkrankten).
b) Facharzt:
Die Vergütung der Fachärzte erfolgt z.T. stundenweise,
z.T. nach Einzelleistung. Besucht man einen Facharzt, ist
grundsätzlich eine Gebühr zu entrichten. Die Höhe
dieser Gebühr (zw. 13 und 36 €) legen die Regionen
fest. Die Fachärzte arbeiten entweder in den öffentlichen
Krankenhäusern oder freiberuflich. Es gibt auch Fachärzte
mit eigenen Privatpraxen. Hier übernimmt die Kasselerdings
keine Kosten.
Für den Besuch bei einem Frauen- oder Augenarzt benötigt
der Patient keine Überweisung durch den Familienarzt.
Der Patient kann direkt den Facharzt aufsuchen.
Ärzteausbildung:
In Italien dauert das Medizinstudium 6 Jahre und es wird mit
einem Staatsexamen abgeschlossen. Mit erfolgreichem Abschluss
erhält man dann eine Berufsausübungsberechtigung.
Damit man sich zum Staatsexamen anmelden kann, muss man ein
6-monatiges Praktikum an einer Uniklinik (oder bei einer Stellen
des nationalen Gesundheitsdienstes) erfolgreich durchlaufen
haben. Das Praktikum kann bereits während der 6-jährigen
Studienzeit gemacht werden. Wer sich zum Facharzt weiterbilden
muss, kann dies an der Universität, die eigene Weiterbildungsfachschulen
eingerichtet hat, tun. Wer Facharzt bleiben will und eine
Stelle im staatlichen Gesundheitsdienst erhalten will, muss
nach dem Studium noch eine mindestens 2-jährige praktische
postpromotionelle Ausbildung absolvieren.
Ärztliche Interessenvertretung:
Jeder Arzt ist Pflichtmitglied in einer Ärztekammer (regional)
und so im Ärzteregister aufgeführt. Die Ärztekammern
überwachen die Berufsethik, sie haben auch Disziplinargewalt.
Bei Honorarverhandlungen stehen sie den Ärzten beratend
zur Seite.
Für die Interessenvertretung der Ärzte gibt es des
weiteren noch eine Veilzahl von Ärztegewerkschaften.
c) Krankenhäuser:
Die meisten Krankenhäuser werden von den USL betrieben.
Die größten besitzen jedoch als sog. „Trusts“
Finanzautonomie und schließen Verträge mit der
USL ab. Dies hat man 1994 so eingeführt, mit dem Ziel,
einen gesunden Wettbewerb auf den Krankenhaussektor zu schaffen.
Es gibt auch private Krankenhäuser, auch diese sind über
Verträge an den staatlichen Gesundheitsdienst gebunden.
Die USL-Krankenhäuser werden mit den Geldern der USL
finanziert. Vertragskrankenhäuser erhalten eine Vergütung
nach jährlich neu ausgehandelten Tagessätzen.
Derzeit läuft auch ein
Projekt (von der Europäischen Kommission teilfinanziert)
– das virtuelle Krankenhaus. Ziel sind Verbesserungen
bei den Dienstleistungen und eine höhere Qualität.
Im Internet werden angeboten:
· Klinische Dienstleistungen von verschiedenen Fachrichtungen
(z.B. medizinische Beratung)
· Nicht-klinische Aktivitäten (z.B. E-Commerce)
· Terminvergaben
· Tele-Beratung / Tele-Diagnose
· Arzt Chat-Line
· Übersicht über Bettenverfügbarkeit
(Italien hat eine relativ geringe Anzahl an Krankenhausbetten)
· Infos für Ärzte und für die Öffentlichkeit
Arzneimittel:
Die Arzneimittelversorgung liegt im Kompetenzbereich der Regionen.
Sie steuern die Abläufe und entscheiden, ob Zuzahlungen
gemacht werden müssen, und wenn ja, in welcher Höhe.
Es gibt 4 Gruppen verschiedener Medikamente:
· Gruppe A: starke Medikamente zur Behandlung chronischer
Erkrankungen
· Gruppe B: Medikamente mit therapeutischer Bedeutung
· Gruppe C: Medikamente die nicht in Gruppe A oder
B gehören
· Gruppe H: Medikamente, die von Krankenhäusern
angeboten werden.
Die Höhe der Zuzahlung steht in Zusammenhang mit der
Gruppenzuordnung. Personen über 65 Jahre und Kinder bis
6 Jahre sind von den Zuzahlungen befreit. Genauso Behinderte
und Arbeitslose
Die Ausgaben für Medikamente sind im europäischen
Vergleich relativ hoch. Italien besetzt hier mit Frankreich
die Spitzenplätze.
Zahlen (aus 2003)
Italien hat ca. 58,6 Mio Einwohner.
Die Lebenserwartung liegt bei Männern bei 76,9 Jahren
und bei Frauen bei 82,9 Jahren. Die Säuglingssterblichkeit
(je 1000 Lebendgeborene) liegt bei über 4% und ist damit
relativ hoch. 2002 betrugen die öffentlichen Ausgaben
für das Gesundheitswesen 8,5 % des BIP.
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