| Staatliche
Krankenversicherung nach dem Solidaritätsprinzip
Die Krankenversicherung stellt
eine Säule des französischen Systems der sozialen
Sicherung dar (neben Altersvorsorge, Arbeitunfallversicherung
und Familienbeihilfeversicherung). Somit erhält also
jeder (mit Wohnsitz in Frankreich) unabhängig von Altern,
Einkommen, Geschlecht und Gesundheitszustand Versicherungsschutz
(Solidaritätsprinzip). Ca. 80% aller Franzosen sind über
die allgemeine Krankenversicherung die Régime général
d`assurance maladie, versichert. Abgesichert werden finanzielle
Risiken durch Krankheit, Mutterschaft, Invalidität und
Tod. Das weiteren bietet die Versicherung finanziellen Schutz
bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Neben der allgemeinen Krankenversicherung
gibt es auch noch spezielle Krankenkassen für
· Freiberufler, Künstler und Gewerbetreibende
(3,1%)
· Landwirte (4,2%)
· einzelne Berufsgruppen wie Seeleute, Kumpels oder
Bahnarbeiter
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Weitere ca. 2% der Bevölkerung
(Studenten und Personen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich
eines berufständischen Versicherungssystems fallen) sind
über die universelle Krankenversicherung, Couverture
maladie universelle (CMU; siehe diesbezüglich auch Kapitel
„Zusatzversicherung“) in der allgemeinen Krankenversicherung
pflichtversichert. Diese CMU trat am 01.01.2000 in Kraft um
eine von einer Beschäftigung losgelösten Krankenversicherungspflicht
einzuführen. Somit wurden noch die letzen ca. 150000
– 200000 Personen in die gesetzliche Versicherungspflicht
miteinbezogen.
Der Versicherte geht bei Inanspruchnahme
von Leistungen z.T. in Vorkasse, also zahlt den Bahandler
und reicht dann die Rechnung bei der Kasse ein, z.T. zahlt
die Krankenkasse auch direkt den Teil der Kosten, den sie
übernimmt. Bei sehr vielen Leistungen wird von der Kasse
nur ein Teil der Kosten übern9ommen. Es werden ca. 75%
der Arztkosten und ca. 70% der Arzneimittelkosten getragen.
100% werden bei Bedürftigen übernommen (z.B. Jahreseinkommen
kleiner 6744.- € oder für Mütter während
der definierten Mutterschaft oder bei chronisch Kranken).
Da es sich um ein staatliches
Gesundheitssystem handelt, übernimmt der Staat auch die
entsprechenden Aufgaben. Diese sind:
· Kontrolle der Finanzierungsinstitutionen
· Ausbildung der Gesundheitsfachkräfte
· Festlegung der Ausübungsbedingungen für
die Gesundheitsfachkräfte
· Kontrolle der Qualitätsstandards
· Liefert Informationen zu allgemeinen Themen der Gesundheit
wie Prävention, Impfung oder Bekämpfung verschiedener
Krankheiten und kümmert sich um die entsprechenden Belange
· Regulierung des Leistungsangebotes
· Aufsicht der regionalen Krankenhausagenturen; diese
gibt es seit 1996 und sie sind zuständig für die
regionale Gesundheitspolitik im Bereich der stationären
Versorgung
Des weiteren hat der Staat einige Fachstellen eingerichtet.
Beispiele hiefür sind:
· Institut für Gesundheitsmonitoring
· Französische Agentur für Sicherheit im
Gesundheitswesen und Produktbereich
· Blutspende-Institut
· Agentur für Nahrungsmittelsicherheit
Historisch
1945 wurde die Sécurité
Sociale mit einer paritätischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung
gegründet. Von Anfang an hatte der Staat eine wesentliche
Rolle. Dies verstärkte sich über die Jahre sogar
noch. 1995 gab es eine Reform. Seither verabschiedet das Parlament
alljährlich den Jahreshaushalt für die Krankenversicherung.
Die Gelder kommen über die Beiträge. Diese Beiträge
zur Krankenversicherung errechen sich aus den Einkünften
(nicht nur Arbeitlohn!) des Einzelnen (contribution proportionelle
sur tous les revenus).
Seit 1976 steckt das Gesundheitssystem
in einer Krise und es wird ständig versucht es zu reformieren.
Insgesamt über 20 Reformpläne gab es seitdem. Sie
bewirkten alle nicht das Gewünschte. Inhalte der Reformpläne
waren:
· Erhöhung der Beiträge bzw. Steuern
· Mehr Zuzahlungen bei Medikamenten
· Festlegung eines Krankenkassensatzes und Beschränkung
der Kostenübernahme auf diesen Krankenkassensatz
· Erhöhter Selbstbehalt beim Krankenhaustagesatz.
1991 wurde der Allgemeine
Sozialbeitrag (CSG) eingeführt. Siehe hierzu Kapitel
„Finanzierung“.
1996 wurde eine Abgabe für
die Tilgung der Sozialverschuldung (remboursement de la dette
sociale) eingeführt (0,5% auf das Gesamteinkommen). Die
Abgabe wurde für voraussichtlich 13 Jahre eingeführt
mit dem Ziel, die hohe Verschuldung des staatlichen Gesundheitswesens
zu tilgen. Unter Jospin wurde die Abgabe auf 18 Jahre verlängert.
Derzeit wird über eine weitere Verlängerung diskutiert.
Die Prävention spielte
im französischen Gesundheitssystem immer eine eher untergeordnete
Rolle, dies soll sich in Zukunft etwas ändern. Die Förderung
der öffentlichen Gesundheit und die Verringerung von
falschen Verhaltensweisen wird nun zum Ziel (federführend
Jean-Francois Mattei). So sind seit Januar 03 z.B. die Tabakpreise
stark (15%) erhöht worden.
Finanzierung
Der größte Teil
der Gelder für das Gesundheitswesen kommt zum einen von
Sozialabgaben auf Lohn und Einkommen und zum anderen auf die
Allgemeine Sozialsteuer (CSG).
Die Beiträge auf Lohn und Einkommen sind nicht wie in
Deutschland zu gleiche Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer
verteilt. Sie beziehen sich auch auf das gesamte Bruttogehalt,
ohne Einkommensgrenze. Der Arbeitgeberanteil beträgt
12,8%, der Arbeitnehmeranteil 0,75%. Da dieser geringe Arbeitnehmeranteil
nicht ausreichte, wurde 1991 die o.g. CSG eingeführt.
Sie beträgt 7,5% errechnet von 95% des Bruttoeinkommens.
Es werden für die CSG alle Einkommen, also auch Einkommen
aus Kapital und Vermögen, mit einbezogen.
Problematisch an diesem Finanzierungssystem
ist, dass die Einnahmen der allgemeinen Krankenversicherung
(im Gegensatz zu einer
privaten Krankenversicherung) konjunkturabhängig
sind. 2003 wurde ursprünglich eine wirtschaftliche Wachstumsrate
von 2,5% erwartet. Sie fiel jedoch wesentlich geringer aus,
wodurch sich auch erhebliche Mindererlöse ergaben. Die
schlechte Haushaltssituation hatte somit Auswirkungen auf
das Defizit der Krankenversicherung. Seit einer Reform 1995
durch Juppébetrug war dieses Defizit jedoch dank einer
besseren Wirtschaftskonjunktur geringer (zwischen 0,2 und
0,5 Mrd. Euro).
Leistungen:
Es werden Sach- und Geldleistungen
erbracht. Des weiteren wird auch Versicherungsschutz für
Arbeitsunfälle, Invalidität und Tod geboten.
Der Versicherungsschutz erstreckt
sich auf sämtliche Kosten für
· allgemeinmedizinische und fachmedizinische Versorgung
· Pflegeleistungen
· Prothesen
· Pharma-Produkte
· medizinische Hilfsmittel
· Analysen und Laboruntersuchungen
· Aufenthalt und Behandlungen in Pflegeeinrichtungen,
Reha-Kliniken und chirurgischen Stationen
· z.T. Transportkosten
· Versorgung der medizinischen und pharmazeutischen
Versorgung bei Mutterschaft; hier auch für Versorgung
mit Hilfsmitteln und für den Krankenhausaufenthalt
· medizinische Überwachung von Neugeborenen
Für pflegebedürftige Personen werden bestimmte Pflegeleistungen,
die aufgrund des Gesundheitszustandes erforderlich sind, übernommen.
Es handelt sich hierbei um Sonderbeihilfen oder Leistungszulagen.
Geldleistungen gibt es im Falle einer Arbeitsunfähigkeit
im Anschluss an einer Krankheit oder durch einen Unfall. Zudem
erhalten Frauen Leistungen während des Mutterschaftsurlaubes.
Die Versicherten haben uneingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen.
Die Kosten für Gesundheitsdienstleistungen
werden nicht komplett von der Kasse getragen, was dazu führte,
dass viele Franzosen eine Zusatzversicherung abgeschlossen
haben.
Für Sachleistungen gibt
es bestimmte festgelegt Gebührensätze (Die Kosten
können auch über die festen Sätze hinausgehen;
vor allem übersteigen Sehhilfen, Zahnersatz und Hörgeräte
bei weitem die Gebührensätze; diese Differenz trägt
dann jedoch der Patient.) .Übernommen wird dann dieser
Gebührensatz abzüglich einer Selbstbeteiligung.
Diese Selbstbeteiligung ist unterschiedlich hoch. Für
die Versorgung durch neidergelassene Ärzte und medizinisches
Hilfspersonal beträgt sie 30 – 40%, für Medikamente
35 – 65%, für Analysen und/oder Laboruntersuchungen
40%, für Krankenhausbehandlungen 0 – 20%, für
medizinische Hilfsmittel 35%. Für bestimmte Leistungen
und für bestimmte Gruppen von Leistungsempfängern
ist ein teilweise oder komplette Leistungsübernahme möglich.
Der Patient kann sich seinen
Arzt frei wählen, auch den Facharzt. Es ist für
die Konsultation eine Facharztes also keine Überweisung
durch einen Hausarzt nötig. Der Patient zahlt den Arzt
direkt. Es gibt zum Teil auch die Möglichkeit, dass der
Patient nur den Selbstbehalt bezahlt.
Zusatzversicherung:
Ganz allgemein sind 87% der
Bevölkerung zusatzversichert. Entweder über Gesellschaften
auf Gegenseitigkeit, über Versicherungsgesellschaften
oder eben die Vorsorgewerke. Das Gros ist bei einer der 6500
Gesellschaften auf Gegenseitigkeit versichert. Diese übernehmen
insgesamt über 7% der gesamten Ausgaben des Gesundheitssektors.
1999 gab es das Gesetz von
der Einführung der allgemeinen Zusatzversicherung –
CMU (Couverture Maldie Universelle). Geschaffen wurde sie
deshalb, weil 18% der Franzosen keine Zusatzversicherung hatten.
Die Pflichtkrankenversicherung erstattet zwar 75,4% der gängigsten
Ausgaben und 91,3% der Kosten bei Krankenhausaufenthalt. Es
werden jedoch nur 64,2% bei ambulanter Versorgung und für
medizinische Güter wie z.B. Medikamente nur 58,5% übernommen.
Dies führte dazu, dass eine hohe Zahl von Menschen aus
finanziellen Gründen heraus auf medizinische Versorgung
verzichten mussten.
Zwei Jahre nach ihrer Einführung
sind nun 4650000 Personen über die CMU zusatzversichert,
85% davon über die Sozialversicherungskasse Caisse de
Sécurité Sociale und 14% über die traditionellen
Zusatzversicherungsorganisationen. Gewünscht wäre
hier eine andere Verteilung. Die Verteilung kam jedoch dadurch
zustande, dass eine große Anzahl von Menschen automatisch
den Sozialversicherungskassen zugeordnet wurden. Es zeigt
sich nun, dass die Ausgaben pro Versicherten über die
Sozialversicherungskasse ca. 1953 Euro sind und somit 30%
über denjenigen der anderen Patienten liegen. Hier gibt
es also noch Probleme, die noch nicht gelöst sind.
Überlegungen und Maßnahmen
zur Kostendämpfung
Auch in Frankreich steigen
die Ausgaben im Gesundheitswesen zu stark an. Ein Grund ist
die Zunehmende Alterung. Aufgrund dessen dürften z.B.
die Kosten um ca. 1,5% des BIP ansteigen. Was wird/wurde bezüglich
des Defizits unternommen:
· Zum einen eine äußerst strenge Preiskontrolle.
Die Preise für Medikamente sind dadurch im europäischen
Vergleich recht nieder.
· Verstärkt Maßnamen zur Prävention
und Förderung der Gesundheit
· Schaffung einer Agentur für das Gesundheitsweisen
mit ausgedehnten Zuständigkeiten (weitere Verstaatlichung)
· Übertragung der Verwaltung der Krankenhäuser
auf eine regionale Ebene
· Weiterentwicklung der ambulanten Chirurgie, um die
Kosten bei den stationären Behandlungen zu senken
· Errichtung eines Netzes zur besseren Koordination
verschiedener Anbieter von Gesundheitsleistungen
· Tarifierung der pathologischen Untersuchungen für
Krankenhäuser
Im Besonderen seinen noch
Generika erwähnt. Generika werden auch Nachahmerprodukte
genannt. Sie sind Medikamente, die aus bewährten Wirkstoffen
hergestellt werden, sobald der Patentschutz abgelaufen ist.
Generika haben dabei die gleiche Wirkung und gleiche Qualität
wir die Originalprodukte, manchmal sogar eine verbesserte
Anwendungsform. Seit 1996 wird die Verwendung von Generika
im Arzneimittelbereich gefördert. Ins Licht der Aufmerksamkeit
sind derzeit besonders Medikamente gerutscht, deren medizinischer
Nutzen nicht entsprechend nachgewiesen ist. Die Preise solcher
Medikamente sollen sinken und entsprechende Erstattungssätze
eingeführt werden.
Apotheker dürfen ein von einem Arzt verschriebenes Medikament
durch ein Generikum ersetzen. Die Marge wurde an die Referenzprodukte
angeglichen. Es zeigt sich jedoch, dass der Anteil von Generika
relativ gering blieb.
Zahlen (aus 2001)
Frankreich hat ca. 59.196.600
Einwohner. Die Lebenserwartung liegt bei Männern bei
75,9 Jahren und bei Frauen bei 83,0 Jahren. Die Säuglingssterblichkeit
(je 1000 Lebendgeborene) liegt bei 1,9. Auf einen Arzt kommen
302 Einwohner, auf einen Zahnarzt kommen 1464 Einwohner. 2000
betrugen die öffentlichen Ausgaben für das Gesundheitswesen
9,5 % des BIP.
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