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Organisation
Dänemark hat ein staatliches
Gesundheitswesen. Finanzierung, Planung und Leitung unterliegen
komplett den Behörden. Die Gelder für die Leistungen
werden über die Einkommensteuer aufgebracht. Es gibt
nur eine einzige gesetzliche staatliche Krankenversicherung.
Wer in Dänemark einen Wohnsitz hat und in Dänemark
Steuern bezahlt, ist auch in Dänemark krankenversichert.
Es sind keine gesonderten KV-Beiträge zu entrichten.
Es gibt 2 Sektoren:
a) Primärsektor: Es handelt sich hier um die Bereich
Behandlung und Versorgung, des weiteren um die Prävention.
b) Krankenhaussektor: Hier werden Krankheiten behandelt, die
eine besondere Ausstattung und fachärztliche Betreuung
und Behandlung bzw. auch Intensivpflege bedürfen.
Jeder Versicherte hat Anspruch auf Krankenhausversorgung und
auf die Versorgung im Falle einer Mutterschaft. Die meisten
Gesundheitsleistungen sind für den Versicherten unentgeltlich.
Gut 80% aller Gesundheitsausgaben trägt der Staat, der
Rest sind private Aufwendungen für Arzneimittel, zahnmedizinische
Versorgung und Physiotherapie (15%) und Leistungen privater
Versicherer.
Damit die Ausgaben nicht unbegrenzt steigen, müssen die
Kreistage und Kommunalräte das Leistungs- und das Steuerniveau
ausgleichen und festlegen. Staat, Regionen und lokale Behörden
handeln daher einmal im Jahr einen festen Finanzrahmen aus.
2 Versicherungsmodelle
Die Dänen (am 16. Lebensjahr)
können zwischen 2 verschiedenen Versicherungsmodellen
auswählen:
· Hausarztmodell: kein Selbstbehalt für Arzt-
und Krankenhauskosten; der Wechsel eines Allgemeinarztes ist
nur eingeschränkt möglich – wird ein anderer
Arzt gewählt, muss dies der Gemeinde mitgeteilt werden;
erhält diese vor Mitte des Monats Bescheid, tritt der
Wechsel bereits im kommenden Monat in Kraft. Es kann dann
frühestens nach 6 Monaten erst wieder ein Ärztewechsel
erfolgen. Für Besuche bei Spezialärzten ist eine
Überweisung nötig (Ausnahme: HNO-Arzt, Augenarzt);
fast alle Dänen sind über dieses Modell versichert.
· Modell mit freier Arztwahl: Konsultationen beim Spezialisten
sind ohne Hinweis durch einen Allgemeinarzt möglich.
Bei diesem Modell sind die Ärzte nicht an die vorgegebenen
Tarifabkommen mit der Krankenkasse über die Behandlung
von 1.-Klasse-Mitglieder gebunden. Der Versicherte muss in
Vorkasse treten und erhält beim Einreichen der Rechnungen
auch nur den Teil erstattet, den die Kasse für einen
Patienten nach o.g. Modell gezahlt hätte. Nur ca. 2%
der Dänen sind nach diesem Modell versichert.
Die Behandlung in einem Krankenhaus
ist ohne zusätzliche Kostenbeteiligung möglich.
Unter allen öffentlichen Krankenhäusern kann der
Versicherte frei auswählen, welches er besuchen möchte.
Im Internet veröffentlicht das dänische Gesundheitsministerium
eine Liste mit Wartezeiten für Operationen. Sollte eine
vorgegebene Wartezeit vom Krankenhaus nicht eingehalten werden
können, kann der Patient auch in ein privates oder ausländisches
Krankenhaus gehen. Es wird daran gearbeitet, die z.T. recht
langen Wartezeiten zu verkürzen.
Administration
Es gibt 3 Ebenen – den
Staat, die Regionen und die Kommunen, also eine nationale,
eine regionale und eine lokale Ebene.
a) Staat: Der Staat hat die
Aufgabe, die Ziele der nationalen Gesundheitspolitik zu definieren.
Für die Gesetzgebung im Gesundheitsbereich sind das Parlament
und das Innen- und das Gesundheitsministerium zuständig.
Das Ministerium erlässt zusätzlich auch Richtlinien
für die Verwaltung des Gesundheitswesens.
b) Regionen: Es gibt 14 Regionen. Ihre Zuständigkeit
bezieht sich auf die Krankenhäuser (Gewährleistung
unentgeltlicher Behandlungen) und den Praxissektor. (Ausnahmen:
die Krankenhäuser der Kommunen Kopenhagen und Frederiksberg;
diese werden von einer besonderen Verwaltungsgesellschaft
verwaltet.)
c) Kommunen: Es gibt 275 Kommunen. Sie sind zuständig
für die häusliche Pflege, die zahnärztliche
Versorgung und für die Vorsorgesysteme für Kinder
und Jugendliche. Zuständigkeit besteht auch für
die (meisten) Sozialdienste (z.B. Seniorenheime).
Leistungen
· Medizinische Versorgung
durch Haus- und Fachärzte (bei privater
Krankenversicherung nach Hausarztmodell)
· Teilweise Erstattung bestimmter zahnärztlicher
Behandlungen. Unentgeltliche zahnmedizinische Versorgung von
Versicherten unter 18 Jahren. Schwerbehinderte Versicherte
oder Personen mit außergewöhnlichen bedarf an Zahnartbehandlungen
(durch bestimmte schwere Krankheiten ausgelöst) erhalten
eine unentgeltliche Versorgung oder eine Versorgung zu verringerten
Preis.
· Teilerstattung für bestimmte Behandlungen von
Physiotherapeuten, Chiropraktikern, Psychologen und Fußpflegern.
· Erstattungsfähige Arzneimittel (gestaffelter
Erstattungssatz von 0 – 85 %)
· Krankenhausaufenthalt; ist nach Entlassung eine Rehabilitationsmaßnahme
nötig, ist das Krankenhaus dafür zuständig,
zusammen mit der Kommune einen Rehabilitationsplan zu erstellen.
· Versorgung bei Mutterschaft
· Häusliche Pflege
· Präventionsmaßnahmen: Beratung bezüglich
Empfängnisverhütung, Vorsorge während Schwangerschaft
und Mutterschutz, Impfungen, präventive Hausbesuche für
Personen über 75 Jahre (2x jährlich), Präventionsmaßnamen
für Kinder und Jugendliche und zahnärztliche Versorgung
für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.
Arbeitsunfallversicherung
Gegen Unfälle, die man
während der Arbeit oder in Verbindung mit der Arbeit
erleidet, ist man als Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber
versichert. Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer an, zahl
die Beiträge und ist verpflichtet Arbeitunfälle
der Versicherung zu melden.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Bei Krankheit muss der Arbeitgeber bis zu zwei Wochen den
vollen Lohn weiterzahlen (jedoch max. 2758.- DKK). Ab der
3. Woche zahlt die Lohnausfallentschädigung dann die
jeweilige Kommune. Man muss jedoch mindestens bereits 13 Wochen
beschäftig gewesen sein und während dieser 13 Wochen
mindestens 120 Stunden gearbeitet haben.
Es gibt einige Ausnahmefälle, z.B. bei einigen Berufskrankheiten,
die den Arbeitgeber dazu verpflichten, bis zu 4 Monate Krankengeld
zu bezahlen. Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber einen
Krankheitsfall unverzüglich melden, da sonst kein Anspruch
auf Krankengeld oder Lohnfortzahlung besteht.
Selbständige haben einen Anspruch auf Krankengeld nach
andauernder 3-wöchiger Krankheit. Es wird dabei alljährlich
neu festgelegt, wie hier die Maximalbeträge sind.
Zahlen (aus 2003)
Dänemark hat ca. 5,4
Mio Einwohner. Die Lebenserwartung liegt bei Männern
bei 74,9 Jahren und bei Frauen bei 79,5 Jahren. Die Säuglingssterblichkeit
(je 1000 Lebendgeborene) liegt bei 1,8. Auf einen Arzt kommen
285 Einwohner, auf einen Zahnarzt kommen 839 Einwohner. 2002
betrugen die öffentlichen Ausgaben für das Gesundheitswesen
8,8 % des BIP.
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