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alle Studenten in Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht.
Ohne den Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung
ist eine Immatrikulation nicht möglich. An die Krankenversicherungspflicht
ist eine Pflegeversicherungspflicht (Absicherung des Risikos
Pflegebedürftigkeit) gekoppelt. Die Krankenkasse, die
Sie krankenversichert, versichert Sie gleichzeitig gegen das
Pflegerisiko.
Entscheidend ist folgende
Frage: Kommen Sie aus einem EU-Land oder nicht?
a) Studenten aus EU- bzw.
EWR-Ländern*) oder der Schweiz:
Mit diesen Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen.
Für die Immatrikulation benötigen Sie eine Europäische
Ausweiskarte, die Ihnen die Krankenkasse Ihres Heimatlandes
ausstellt. Mit dieser Bestätigung können Sie sich
das für die Immatrikulation nötige Schreiben (Befreiungsnachweis
für die deutsche Krankenversicherung) bei einer deutschen
gesetzlichen Krankenversicherung besorgen. Diese Krankenkasse
betreut Sie dann übrigens auch während der Zeit
Ihres Deutschlandaufenthaltes.
Sollten Sie privat krankversichert sein, benötigen Sie
von Ihrer Versicherung eine schriftliche Bestätigung,
dass Sie für die Zeit des Studiums Krankenversicherungsschutz
besitzen.
Wichtig: Eine Reisekrankenversicherung wird nicht anerkannt!
b) Studenten aus den nicht
unter a) angegebenen Ländern:
Für die Immatrikulation benötigen Sie den Krankenversicherungsnachweis
einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag
für die Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung
ist für Studenten bei allen gesetzlichen Kassen gleich
und beträgt derzeit 54.- € monatlich. Sie können
sich also frei irgendeine gesetzliche Krankenkasse aussuchen.
Vor Ort finden Sie z.B. stets Filialen der Allgemeinen Ortskrankenkassen
(http://www.aok.de) . Sie können aber auch jede andere
gesetzliche Krankenkasse wählen. Zum Teil gibt es bei
den unterschiedlichen Kassen verschiedene Zahlungsmodi. Fragen
Sie hier also im Vorfeld am besten nach, damit es keine bösen
Überraschungen gibt.
Wichtig: der o.g. Beitrag
zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende
gilt nur bis max. zum 30. Lebensjahr und/oder max. bis zum
14. Semester; Beitrag gilt auch nicht für Doktoranden;
wenn Sie ein Studierender über 30 Jahre sind, benötigen
Sie einen Befreiungsnachweis einer deutschen Krankenversicherung.
Falls Sie an einem Programm
im Rahmen von SOKRATES/ERASMUS teilnehmen, gelten ebenfalls
die unter a) und b) aufgeführten Modalitäten. Im
Zuge des SOKRATES/ERASMUS-Programms wird Ihnen häufig
direkt ein Ansprechpartner vor Ort zur Seite gestellt. Ansonsten
gibt es an allen Universitäten ein Akademisches Auslandsamt.
Dort erhalten Sie alle weiteren und vor allen Dingen orts-
und unispezifischen Informationen. Eine Linkliste finden Sie
unter http://www.akademisches-auslandsamt.de/aaabystate.html
. (Leider funktionieren nicht alle Verlinkungen, aber doch
die meisten.) Ansonsten finden Sie alle Universitätsadressen
unter http://www.eu.daad.de/kontakt/koordinatoren.html?filter=A
.
*) EWR = Europäischer Wirtschaftsraum; 1992 wurde ein
Abkommen der EU und der EFTA-Staaten unterzeichnet, hierbei
wurde der Binnenmarkt der EG um die EFTA-Staaten Norwegen,
Lichtenstein und Island erweitert.
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