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Als Ausländer in Deutschland studieren Voraussetzung – Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung

   

Für alle Studenten in Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht. Ohne den Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung ist eine Immatrikulation nicht möglich. An die Krankenversicherungspflicht ist eine Pflegeversicherungspflicht (Absicherung des Risikos Pflegebedürftigkeit) gekoppelt. Die Krankenkasse, die Sie krankenversichert, versichert Sie gleichzeitig gegen das Pflegerisiko.

Entscheidend ist folgende Frage: Kommen Sie aus einem EU-Land oder nicht?

a) Studenten aus EU- bzw. EWR-Ländern*) oder der Schweiz:
Mit diesen Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Für die Immatrikulation benötigen Sie eine Europäische Ausweiskarte, die Ihnen die Krankenkasse Ihres Heimatlandes ausstellt. Mit dieser Bestätigung können Sie sich das für die Immatrikulation nötige Schreiben (Befreiungsnachweis für die deutsche Krankenversicherung) bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung besorgen. Diese Krankenkasse betreut Sie dann übrigens auch während der Zeit Ihres Deutschlandaufenthaltes.
Sollten Sie privat krankversichert sein, benötigen Sie von Ihrer Versicherung eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Zeit des Studiums Krankenversicherungsschutz besitzen.
Wichtig: Eine Reisekrankenversicherung wird nicht anerkannt!

b) Studenten aus den nicht unter a) angegebenen Ländern:
Für die Immatrikulation benötigen Sie den Krankenversicherungsnachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag für die Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung ist für Studenten bei allen gesetzlichen Kassen gleich und beträgt derzeit 54.- € monatlich. Sie können sich also frei irgendeine gesetzliche Krankenkasse aussuchen. Vor Ort finden Sie z.B. stets Filialen der Allgemeinen Ortskrankenkassen (http://www.aok.de) . Sie können aber auch jede andere gesetzliche Krankenkasse wählen. Zum Teil gibt es bei den unterschiedlichen Kassen verschiedene Zahlungsmodi. Fragen Sie hier also im Vorfeld am besten nach, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Wichtig: der o.g. Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende gilt nur bis max. zum 30. Lebensjahr und/oder max. bis zum 14. Semester; Beitrag gilt auch nicht für Doktoranden; wenn Sie ein Studierender über 30 Jahre sind, benötigen Sie einen Befreiungsnachweis einer deutschen Krankenversicherung.

Falls Sie an einem Programm im Rahmen von SOKRATES/ERASMUS teilnehmen, gelten ebenfalls die unter a) und b) aufgeführten Modalitäten. Im Zuge des SOKRATES/ERASMUS-Programms wird Ihnen häufig direkt ein Ansprechpartner vor Ort zur Seite gestellt. Ansonsten gibt es an allen Universitäten ein Akademisches Auslandsamt. Dort erhalten Sie alle weiteren und vor allen Dingen orts- und unispezifischen Informationen. Eine Linkliste finden Sie unter http://www.akademisches-auslandsamt.de/aaabystate.html . (Leider funktionieren nicht alle Verlinkungen, aber doch die meisten.) Ansonsten finden Sie alle Universitätsadressen unter http://www.eu.daad.de/kontakt/koordinatoren.html?filter=A .


*) EWR = Europäischer Wirtschaftsraum; 1992 wurde ein Abkommen der EU und der EFTA-Staaten unterzeichnet, hierbei wurde der Binnenmarkt der EG um die EFTA-Staaten Norwegen, Lichtenstein und Island erweitert.

 

 

 
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