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Länderspezifische Informationen zur Krankenversicherung in der EU
   

Niederlande:

Hier gilt ab 2006 ein neues Gesetz. Dieses besagt, dass alle, die älter als 18 sind und in den Niederlanden arbeiten und somit Lohnsteuer bezahlen, bei einer niederländischen Krankenversicherung versichert sein müssen. Dies gilt auch für Studenten. Wenn man allerdings nur zum Zwecke des Studiums in den Niederlanden ist (und noch unter 30 Jahre alt ist), dann fällt diese Verpflichtung zum Krankenversicherungsschutz bei einer niederländischen Versicherung weg. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall beim Auslandsamt der besuchten niederländischen Hochschule nachzufragen.

Frankreich:

In Frankreich wird der Krankenversicherungsschutz aus Deutschland natürlich anerkannt. Ist ja ein EU-Mitgliedsland. Es ist jedoch so, dass ein Auslandsreiseschutz und/oder ähnliche Angebote der privaten Krankenkassen erst seit kurzer Zeit anerkannt werden, so dass in einigen Universitäten fälschlicher Weise noch geglaubt wird, dass Studierende solcher deutschen Privatkassen während des Aufenthaltes an der französischen Universität, der französischen studentischen Pflichtversicherung beitreten müssen. Dies ist nicht so!
Ist man in Deutschland nicht über die GKV gesetzlich krankenversichert, so muss man bei der Immatrikulation in Frankreich einen Beleg der privaten Krankenversicherung vorlegen oder man muss sich in Frankreich bei de Krankenversicherung für Studierende (Sécurité sociale étudiante) versichern. 2004/05 betrug der Jahresbeitrag dieser studentischen Krankenversicherung übrigens 180,00 €.
Erstattung der Kosten beim Arzt für gesetzlich Versicherte: Die Rückerstattung muss man bei einer CPAM (caisse primaire d'assurance maladie) beantragen. Fragen Sie bei Ihrer Kasse in Deutschland an, welche hier für Sie zuständig ist. Die CPAM wird dann die Kosten nach französischem Recht erstatten, also 70% des Arzthonorars und 60% von Laboranalysen und –tests. Bei Arzneimittel beträgt die Erstattung zwischen 25 und 100% - abhängig vom Medikament.

Großbritannien:

In Großbritannien ist man über den NHS (National Health Service) versichert. Wichtig: Man muss sich vor einer Erkrankung registrieren lassen. Daher unbedingt direkt nach der Ankunft beim nächsten GP (General Practioner) melden. Der NHS übernimmt die Kosten einer Behandlung, sowohl beim Arztbesuch als auch bei einem Krankenhausaufenthalt bzw. bei einer Ambulanz. Bei Medikamenten ist für jedes verschriebene Medikament eine Pauschale von 6 Pfund zu bezahlen. Zuzahlungen fallen auch an bei Augentests, Brillen und Zahnbehandlungen.
Studierend haben übrigens erst ab einer Mindeststudienzeit von 6 Monten Anspruch auf den NHS!

Österreich:

Man kann in Deutschland krankenversichert sein, man kann sich jedoch als ordentlicher Student auch selbst bei der in Österreich zuständigen Gebietskrankenkasse versichern. Es gibt extra eine „Studierendenselbstversicherung“. Diese kostet derzeit im Monate 21,14 €. (Es gibt allerdings ein paar Bedingungen bezüglich Studienzeit oder auch Studienwechsel.) Wenn man sich selbst versichert, muss man jedes Jahr vor dem 31.12. eine gültige Fortsetzungsbestätigung einreichen.

Polen:

Für die gesetzliche Versicherung braucht man, wie oben beschrieben, das entsprechende Formular oder die Europäische Versicherungskarte. Nach der Einreise in Polen muss man sich innerhalb von 7 Tagen beim Polnischen Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) anmelden. Ist man dort angemeldet, hat man Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung. Welche Leistungen man erhalten kann, kann man nachlesen unter : http://www.nfz.gov.pl/ue/?katnr=5&dzialnr=2&artnr=716&czartnr=3
Der Nationale Gesundheitsfonds finanziert sich über die Beiträge.

Ungarn:

Durch den EU-Beitritt, ist es nun auch möglich, mit den entsprechenden E-Formularen (bzw. der Europäischen Versicherungskarte) Krankenversicherungsschutz in Ungarn zu genießen.
Es gibt auch die Möglichkeit sich direkt in Ungarn zu versichern mit einer Generali-Providencia, die man direkt an der Uni im Studentensekretariat abschließen kann. Diese kostet gut 20 Euro im Monat, muss jedoch in HUF gezahlt werden. Wenn man über die Generali-Providencia versichert ist, werden anfallende Behandlungen von Ärzten an der Universität übernommen. Es gibt keine Kostenübernahme bei zahnärztlichen Behandlungen (außer best. Notfällen). Benötigt man Medikament, dann muss man dies beim Studentensekretariat melden und erhält bis zu 50% der Kosten erstattet. Sollte man nicht über die Generali-Providencia versichert sein, wird einem i.d.R. gerne im Studentensekretariat bei der Suche nach einem Arzt geholfen.

Finnland:

In Finnland ist ein Semesterbeitrag zu bezahlen. Ein Teil davon ist gleich eine studentische Krankenversicherung. Diese ist allerdings nicht unbedingt ausreichend, da bestimmte Behandlungen, so z.B. eine Augenarztbehandlung, nicht abgedeckt sind. Finnland ist aber ja ein EU-Land und so ist man über die E-Formulare bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte auch versichert. Es gibt in Finnland auch deutschsprachige Ärzte. Sollte man diese nicht finden, kann man in der Deutschen Botschaft in Helsinki (http://www.helsinki.diplo.de/de/botschaft/index.html ) nachfragen.

Baltikum: Estland, Lettland und Litauen

sind inzwischen auch EU-Länder. Die Universitäten dort kosten Gebühren, sind allerdings durchaus interessant für ein Auslandsstudium. Ist man länger als 3 Monate im Land, wird eine Aufenthaltsgenehmigung verlangt. Diese sollte man sich bereits vor der Abreise aus Deutschland noch besorgen. Mit diesen Formalitäten kann einem i.d.R. das Ausländeramt der Uni oder ggf. auch die Botschaft helfen. Die Medikamentenversorgung ist z.T. noch etwas lückenhaft. Ist man auf ein bestimmtes Medikament angewiesen, so rät die estnische Tourismuszentrale, sollte man dieses mit ins Land bringen.

 

 

 

 
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