| Niederlande:
Hier gilt ab 2006 ein neues
Gesetz. Dieses besagt, dass alle, die älter als 18 sind
und in den Niederlanden arbeiten und somit Lohnsteuer bezahlen,
bei einer niederländischen Krankenversicherung versichert
sein müssen. Dies gilt auch für Studenten. Wenn
man allerdings nur zum Zwecke des Studiums in den Niederlanden
ist (und noch unter 30 Jahre alt ist), dann fällt diese
Verpflichtung zum Krankenversicherungsschutz bei einer niederländischen
Versicherung weg. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall beim
Auslandsamt der besuchten niederländischen Hochschule
nachzufragen.
Frankreich:
In Frankreich wird der Krankenversicherungsschutz
aus Deutschland natürlich anerkannt. Ist ja ein EU-Mitgliedsland.
Es ist jedoch so, dass ein Auslandsreiseschutz und/oder ähnliche
Angebote der privaten Krankenkassen erst seit kurzer Zeit
anerkannt werden, so dass in einigen Universitäten fälschlicher
Weise noch geglaubt wird, dass Studierende solcher deutschen
Privatkassen während des Aufenthaltes an der französischen
Universität, der französischen studentischen Pflichtversicherung
beitreten müssen. Dies ist nicht so!
Ist man in Deutschland nicht über die GKV gesetzlich
krankenversichert, so muss man bei der Immatrikulation in
Frankreich einen Beleg der privaten Krankenversicherung vorlegen
oder man muss sich in Frankreich bei de Krankenversicherung
für Studierende (Sécurité sociale étudiante)
versichern. 2004/05 betrug der Jahresbeitrag dieser studentischen
Krankenversicherung übrigens 180,00 €.
Erstattung der Kosten beim Arzt für gesetzlich Versicherte:
Die Rückerstattung muss man bei einer CPAM (caisse primaire
d'assurance maladie) beantragen. Fragen Sie bei Ihrer Kasse
in Deutschland an, welche hier für Sie zuständig
ist. Die CPAM wird dann die Kosten nach französischem
Recht erstatten, also 70% des Arzthonorars und 60% von Laboranalysen
und –tests. Bei Arzneimittel beträgt die Erstattung
zwischen 25 und 100% - abhängig vom Medikament.
Großbritannien:
In Großbritannien ist
man über den NHS (National Health Service) versichert.
Wichtig: Man muss sich vor einer Erkrankung registrieren lassen.
Daher unbedingt direkt nach der Ankunft beim nächsten
GP (General Practioner) melden. Der NHS übernimmt die
Kosten einer Behandlung, sowohl beim Arztbesuch als auch bei
einem Krankenhausaufenthalt bzw. bei einer Ambulanz. Bei Medikamenten
ist für jedes verschriebene Medikament eine Pauschale
von 6 Pfund zu bezahlen. Zuzahlungen fallen auch an bei Augentests,
Brillen und Zahnbehandlungen.
Studierend haben übrigens erst ab einer Mindeststudienzeit
von 6 Monten Anspruch auf den NHS!
Österreich:
Man kann in Deutschland krankenversichert
sein, man kann sich jedoch als ordentlicher Student auch selbst
bei der in Österreich zuständigen Gebietskrankenkasse
versichern. Es gibt extra eine „Studierendenselbstversicherung“.
Diese kostet derzeit im Monate 21,14 €. (Es gibt allerdings
ein paar Bedingungen bezüglich Studienzeit oder auch
Studienwechsel.) Wenn man sich selbst versichert, muss man
jedes Jahr vor dem 31.12. eine gültige Fortsetzungsbestätigung
einreichen.
Polen:
Für die gesetzliche Versicherung
braucht man, wie oben beschrieben, das entsprechende Formular
oder die Europäische Versicherungskarte. Nach der Einreise
in Polen muss man sich innerhalb von 7 Tagen beim Polnischen
Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) anmelden. Ist man dort angemeldet,
hat man Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung. Welche
Leistungen man erhalten kann, kann man nachlesen unter : http://www.nfz.gov.pl/ue/?katnr=5&dzialnr=2&artnr=716&czartnr=3
Der Nationale Gesundheitsfonds finanziert sich über die
Beiträge.
Ungarn:
Durch den EU-Beitritt, ist
es nun auch möglich, mit den entsprechenden E-Formularen
(bzw. der Europäischen Versicherungskarte) Krankenversicherungsschutz
in Ungarn zu genießen.
Es gibt auch die Möglichkeit sich direkt in Ungarn zu
versichern mit einer Generali-Providencia, die man direkt
an der Uni im Studentensekretariat abschließen kann.
Diese kostet gut 20 Euro im Monat, muss jedoch in HUF gezahlt
werden. Wenn man über die Generali-Providencia versichert
ist, werden anfallende Behandlungen von Ärzten an der
Universität übernommen. Es gibt keine Kostenübernahme
bei zahnärztlichen Behandlungen (außer best. Notfällen).
Benötigt man Medikament, dann muss man dies beim Studentensekretariat
melden und erhält bis zu 50% der Kosten erstattet. Sollte
man nicht über die Generali-Providencia versichert sein,
wird einem i.d.R. gerne im Studentensekretariat bei der Suche
nach einem Arzt geholfen.
Finnland:
In Finnland ist ein Semesterbeitrag
zu bezahlen. Ein Teil davon ist gleich eine studentische Krankenversicherung.
Diese ist allerdings nicht unbedingt ausreichend, da bestimmte
Behandlungen, so z.B. eine Augenarztbehandlung, nicht abgedeckt
sind. Finnland ist aber ja ein EU-Land und so ist man über
die E-Formulare bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte
auch versichert. Es gibt in Finnland auch deutschsprachige
Ärzte. Sollte man diese nicht finden, kann man in der
Deutschen Botschaft in Helsinki (http://www.helsinki.diplo.de/de/botschaft/index.html
) nachfragen.
Baltikum: Estland, Lettland
und Litauen
sind inzwischen auch EU-Länder.
Die Universitäten dort kosten Gebühren, sind allerdings
durchaus interessant für ein Auslandsstudium. Ist man
länger als 3 Monate im Land, wird eine Aufenthaltsgenehmigung
verlangt. Diese sollte man sich bereits vor der Abreise aus
Deutschland noch besorgen. Mit diesen Formalitäten kann
einem i.d.R. das Ausländeramt der Uni oder ggf. auch
die Botschaft helfen. Die Medikamentenversorgung ist z.T.
noch etwas lückenhaft. Ist man auf ein bestimmtes Medikament
angewiesen, so rät die estnische Tourismuszentrale, sollte
man dieses mit ins Land bringen.
|