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 Die Europäische Krankenversicherungskarte - kurz: EHIC: European Health Insurance Card
   

Entstehungsgeschichte

Der Europäische Rat traf im März 2002 in Barcelona einen Entschluss zum Thema: „Förderung der Qualifikationen und der Mobilität in der Europäischen Gemeinschaft“. Ein Aktionsplan wurde erarbeitet, der eine Beseitigung der Hindernisse der geographischen Mobilität vorsah. Dies sollte bis 2005 geschafft sein. Mit diesem Aktionsplan beschoss der Europäische Rat auch die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte. Dabei geht es nicht um eine Harmonisierung sämtlicher europäischer Krankenversicherungssysteme. Das ist nicht angestrebt. Nein, es sollen die Verfahren vereinfacht werden, die Rechte und Pflichten bleiben jeweils unberührt. Die Personen, die Leistungen erbringen, sollen leicht erkennen, dass Versicherungsschutz besteht und die Versicherten sollen dann die Leistung schnell erhalten. Dadurch soll die Mobilität innerhalb der EU erleichtert und gefördert werden. Auch die Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island nehmen hier mit teil.

Zuerst soll der Auslandskrankenschein E111 ersetzt werden (Urlaub); Schritt für Schritt dann E128 (Arbeitnehmer / Student in einem anderen Land sein); später dann noch E 119 für Arbeit suchende und E 110 für das internationale Verkehrswesen.

Seit Juni 2004 wird die Karte nun Schritt für Schritt ausgegeben. Bereits nach einem Jahr waren mehr als 30 Mio. europäische Bürger im Besitz einer persönlichen EHIC.

von Google vorgeschlagene Links zur Krankenversicherung:

 

 


Weitere geplante Schritte bei der Einführung der EHIC

Mittelfristig sollen dann Gesundheitsdatensätze verfügbar gemacht werden. Gedacht wird hier an Notfalldaten oder Arzneimitteldokumentationen. So soll europaweit eine hohe Behandlungsqualität und auch Behandlungssicherheit erreicht werden. Das ist dann natürlich nicht mehr nur für den Urlaub interessant, sondern für Menschen, die international mobil sind. Das Ziel wird von der EU-Kommission als „Interoperabilität“ bezeichnet. Soll im Behandlungsfall für den Arzt / die Ärztin die Möglichkeit bestehen, auf Gesundheitsdaten zuzugreifen, sind interoperable Infrastrukturen nötig. Diese sind z.B. eine Vereinbarung darüber, wie die nötigen Daten dargestellt und strukturiert sind, natürlich auch rechtliche Grundlagen bzw. auch vertragliche Grundlagen sind zu schaffen. Zudem technische Verbindungen und vieles mehr.
Hierfür läuft derzeit der „Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste“. Ziel ist hier, dass bis 2010 die EHIC im medizinischen Alltag fester Bestandteil ist.


Unterschiedliche Kartensysteme in den einzelnen Ländern der EU

Doch jetzt gilt es erst einmal die Anfangsprobleme in den Griff zu bekommen. So haben z.B. viele Mitgliedsländer keine nationalen Kartensysteme, andere sind gerade in der Einführung. Die Länder, die Kartensysteme nutzen, arbeiten mit ganz verschiedenen Systeme:

  • Deutschland, Frankreich, Belgien, Dänemark und Niederlande: haben ein System, das es ermöglich, die Art der bestehenden Ansprüche zu prüfen; soll das Erstattungsverfahren erleichtern,
  • Belgien hat zudem die Möglichkeit, die arbeitsrechtliche Situation des Einzelnen zu erkennen; soll dem Kampf der Schwarzarbeit dienen
  • Italien hat z.B. ein System, das die Daten für dringliche Behandlungen auf den Karten enthält;
  • Irland hat ein System, bei dem die Versicherungskarte nötig ist für eine Anmeldung auf dem Arbeitsamt.
    Zudem besitzen die Karten unterschiedliche Speicher bzw. Lesegeräte. Einige Karten haben Mikroprozessorchips, andere Magnetstreifen.


Daten auf der EHIC

Die Kartenunterschiede waren erst mal kein Hindernisgrund für die Einführung der EHIC, auf der bis jetzt ausschließlich folgende Daten gespeichert sind:

  • Name und Geburtsdatum des Versicherten und sein Versichertenstatus
  • eine persönliche Kennnummer
  • Angaben zur Gültigkeitsdauer
  • eine Kennnummer des zuständigen Trägers
  • eine fortlaufende Nummer; soll Missbrauch vorbeugen; es soll überprüft werden können, ob Übereinstimmung besteht bei den Daten auf der Karte und hinterlegt beim Träger.

Wenn Sie im Ausland feststellen, dass Sie Ihre Karte verloren oder vergessen haben, kann Ihnen Ihre Krankenkasse von zu Hause aus eine Ersatzbescheinigung zufaxen. (alle Infos zur privaten Krankenversicherung finden Sie hier) Die schaut folgendermaßen aus:


Bescheinigung als provisorischer Ersatz
Zugriff zu den gespeicherte Daten haben nur Personen mit der Legitimation durch einen Heilberufsausweises.


Das Projekt Netc@rds

Um weitere Schritte zu entwickeln wurde das Projekt Netc@rds gestartet. Ziel ist es, der Interoperabilität wieder ein Stück weit näher zu kommen. Mit dem Projekt Netc@rds fördert die Europäische Kommission die elektronische Ablesbarkeit der Karten. Die Angaben sind ja auf den verschiedenen nationalen Karten z.T. verschieden gespeichert. Derzeit sind Sie noch optisch sichtbar, so dass sie kopiert oder abgeschrieben werden können. Das ist geradezu vorsinnflutlich. Mit Netc@rds soll das besser werden. Es wird ein Datenabruf über gesicherte Internetverbindungen oder eine Online-Mitgliedschaftsprüfung ermöglicht. Während der Sommerolympiade wurden bereits in Athen und Thessaloniki Netc@rds-Workstations installiert, zum Vorteil der Spieler und zum Testen.
Am Projekt Netc@rds nehmen teil:
· Deutschland
· Finnland
· Frankreich
· Griechenland
· Italien
· Österreich
· Slowenien
· Slowakische Republik
· Tschechien
· Ungarn


Gestaltung der EHIC

Die Karte hat in allen Ländern ein einheitliches Muster. Sie ist personenbezogen, es erhält also jeder eine. Es wird keine Familienkarte geben.
In Deutschland hat man sich dafür entschieden, die EHIC auf die bestehenden Krankenversicherungskarten zu integrieren. Es wird also nur eine Karte geben.



So sieht die Rückseite aller Krankenversicherungskarten in Zukunft aus.

Wenn Sie sich eine bei Ihrem Versicherer bestellen möchten, können Sie dies jederzeit tun. Die Gültigkeitsdauer ist derzeit auf 2,5 Jahre festgelegt. Es ist evtl. geplant, die Karte noch mit einem Foto des Versicherten auszustatten.
Die Karte ist für alle gesetzlich Versicherten kostenlos bei Ihrer Krankenkasse erhältlich.


Leistungen

1. Bei Vorlage der Karte hat man Anspruch auf Leistungen, die medizinisch in diesem Moment notwendig sind. Wenn Sie also extra für eine bestimmte Behandlung ins Ausland entscheiden, aus welchen Gründen auch immer, nutzt Ihnen die EHIC nichts. Es werden nur die Leistungen erbracht, die helfen zu vermeiden, dass Sie Ihren vorübergehenden Auslandsaufenthalt frühzeitig abbrechen müssen, dass Sie ihn also unter medizinisch unbedenklichen Bedingungen fortsetzen können.
2. Es gibt in anderen Ländern auch private Ärzte, die dem gesetzlichen System nicht entsprechend angeschlossen sind, die als Privatärzte tätig sind. Hier leistet die gesetzliche Versicherung nicht und somit kann hier keine Leistung über die EHIC geltend gemacht werden.
3. Wenn Sie unter einer chronischen Erkrankung leiden, können Sie auch nötige Kontrollbesuche im Ausland vornehmen. Klären Sie aber in einem solchen Fall bitte mit Ihrer Kasse genau ab, welche Leistungen erstattet werden und welche nicht.
Die Leistungen richten sich nach den jeweiligen Regelungen des besuchten Landes. Zuzahlungen, Umfang der Leistungen, Eigenbeteiligungen etc. sind so, wie sie in diesem Land eben gehandhabt werden. Also nicht, wie sie in Deutschland geregelt sind!

In den meisten Ländern müssen Sie jedoch für die Behandlungen erst einmal in Vorkasse treten. Sie erhalten dann die entsprechenden Belege, die bei der örtlichen Kasse vorgelegt werden müssen und diese erstattet dann die entsprechenden Sätze. In vielen Ländern gilt auch ein Hausarztmodell, dies bedeutet, dass Sie für den Besuch eines Facharztes eine Überweisung benötigen, wenn die Kasse die Kosten tragen soll.

Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse die EHIC beantragen, bekommen Sie ein Informationsblatt bezüglich länderspezifischer Gegebenheiten mitgesandt. Diese Informationen sind wichtig. Sollte Ihre Kasse kein derartiges Informationsblatt beilegen, dann fragen Sie vor einem Auslandsaufenthalt unbedingt nach, wie die Leistungserstattung im Urlaubsland genau geregelt ist.

Für Kroatien, Serbien/Montenegro/Bosnien-Herzigowina, Mazedonien und Türkei werden weiterhin Vordrucke benötigt.


Die elektronische Gesundheitskarte ab 2006

Die elektronische Gesundheitskarte und die EHIC sind zwei verschiedene Projekte. So, wie man jetzt nach Beantragung der EHIC noch seine bestehende Krankenversicherungskarte für´s Inland nutzt, wird auch diese elektronische Gesundheitskarten erst einmal nur für´s Inland sein. Da dies jedoch die nächste Neuerung sein wird, hierzu noch kurz ein paar Infos.

Auf Wunsch werden auf die elektronische Gesundheitskarte Notfalldaten (Blutgruppe, Arneimittelunverträglichkeiten, Vorerkrankungen etc.) oder Arzneimitteldokumentationen abgespeichert, um in Notfällen besser behandeln zu können bzw. um Arzneimittelunverträglichkeiten und lebensbedrohliche Wechselwirkungen zu verhindern. Diese Angaben werden auf Wunsch hinterlegt und auch auf Wunsch wieder entfernt.

Mit der Einführung der Karte soll auch das „Elektronische Rezept“ kommen. Der Arzt unterschreibt dieses mit einer qualifizierten digitalen Signatur und speichert diese entweder auf der Versichertenkarte oder eine eRezept-Server ab. Der Versicherte kann dieses Rezept dann in der Apotheke (bzw. in einer Versandapotheke) einlösen. Ist der Versicherte selbst nicht im Stande, das Rezept einzulösen, kann er natürlich damit eine vertraute Person beauftragen.
Der Versicherte soll zudem die Möglichkeit haben, sich ganze Datensätze, die sich auf der Gesundheitskarte befinden, ausdrucken zu lassen. Der Ausdruck wird jedoch erst möglich sein, wenn 3 Dinge vorhanden sind: Die Karte, eine persönliche PIN und der elektronische Heilberufsausweis dessen, der den Ausdruck ermöglichen soll.
Die elektronische Gesundheitskarte wird auch ein Foto des Versicherten enthalten, um Missbrauch vorzubeugen.

 

 

 

 
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