| Entstehungsgeschichte
Der Europäische Rat traf
im März 2002 in Barcelona einen Entschluss zum Thema:
„Förderung der Qualifikationen und der Mobilität
in der Europäischen Gemeinschaft“. Ein Aktionsplan
wurde erarbeitet, der eine Beseitigung der Hindernisse der
geographischen Mobilität vorsah. Dies sollte bis 2005
geschafft sein. Mit diesem Aktionsplan beschoss der Europäische
Rat auch die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte.
Dabei geht es nicht um eine Harmonisierung sämtlicher
europäischer Krankenversicherungssysteme. Das ist nicht
angestrebt. Nein, es sollen die Verfahren vereinfacht werden,
die Rechte und Pflichten bleiben jeweils unberührt. Die
Personen, die Leistungen erbringen, sollen leicht erkennen,
dass Versicherungsschutz besteht und die Versicherten sollen
dann die Leistung schnell erhalten. Dadurch soll die Mobilität
innerhalb der EU erleichtert und gefördert werden. Auch
die Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island nehmen hier
mit teil.
Zuerst soll der Auslandskrankenschein
E111 ersetzt werden (Urlaub); Schritt für Schritt dann
E128 (Arbeitnehmer / Student in einem anderen Land sein);
später dann noch E 119 für Arbeit suchende und E
110 für das internationale Verkehrswesen.
Seit Juni 2004 wird die Karte
nun Schritt für Schritt ausgegeben. Bereits nach einem
Jahr waren mehr als 30 Mio. europäische Bürger im
Besitz einer persönlichen EHIC.
| von Google vorgeschlagene
Links zur Krankenversicherung: |
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Weitere geplante Schritte bei der
Einführung der EHIC
Mittelfristig sollen dann
Gesundheitsdatensätze verfügbar gemacht werden.
Gedacht wird hier an Notfalldaten oder Arzneimitteldokumentationen.
So soll europaweit eine hohe Behandlungsqualität und
auch Behandlungssicherheit erreicht werden. Das ist dann natürlich
nicht mehr nur für den Urlaub interessant, sondern für
Menschen, die international mobil sind. Das Ziel wird von
der EU-Kommission als „Interoperabilität“
bezeichnet. Soll im Behandlungsfall für den Arzt / die
Ärztin die Möglichkeit bestehen, auf Gesundheitsdaten
zuzugreifen, sind interoperable Infrastrukturen nötig.
Diese sind z.B. eine Vereinbarung darüber, wie die nötigen
Daten dargestellt und strukturiert sind, natürlich auch
rechtliche Grundlagen bzw. auch vertragliche Grundlagen sind
zu schaffen. Zudem technische Verbindungen und vieles mehr.
Hierfür läuft derzeit der „Aktionsplan für
einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste“.
Ziel ist hier, dass bis 2010 die EHIC im medizinischen Alltag
fester Bestandteil ist.
Unterschiedliche Kartensysteme in den einzelnen Ländern
der EU
Doch jetzt gilt es erst einmal
die Anfangsprobleme in den Griff zu bekommen. So haben z.B.
viele Mitgliedsländer keine nationalen Kartensysteme,
andere sind gerade in der Einführung. Die Länder,
die Kartensysteme nutzen, arbeiten mit ganz verschiedenen
Systeme:
- Deutschland, Frankreich, Belgien,
Dänemark und Niederlande: haben ein System, das es
ermöglich, die Art der bestehenden Ansprüche
zu prüfen; soll das Erstattungsverfahren erleichtern,
- Belgien hat zudem die Möglichkeit,
die arbeitsrechtliche Situation des Einzelnen zu erkennen;
soll dem Kampf der Schwarzarbeit dienen
- Italien hat z.B. ein System, das die
Daten für dringliche Behandlungen auf den Karten
enthält;
- Irland hat ein System, bei dem die Versicherungskarte
nötig ist für eine Anmeldung auf dem Arbeitsamt.
Zudem besitzen die Karten unterschiedliche Speicher bzw.
Lesegeräte. Einige Karten haben Mikroprozessorchips,
andere Magnetstreifen.
Daten auf der EHIC
Die Kartenunterschiede waren
erst mal kein Hindernisgrund für die Einführung
der EHIC, auf der bis jetzt ausschließlich folgende
Daten gespeichert sind:
- Name und Geburtsdatum des Versicherten
und sein Versichertenstatus
- eine persönliche Kennnummer
- Angaben zur Gültigkeitsdauer
- eine Kennnummer des zuständigen
Trägers
- eine fortlaufende Nummer; soll Missbrauch
vorbeugen; es soll überprüft werden können,
ob Übereinstimmung besteht bei den Daten auf der
Karte und hinterlegt beim Träger.
Wenn Sie im Ausland feststellen,
dass Sie Ihre Karte verloren oder vergessen haben, kann Ihnen
Ihre Krankenkasse von zu Hause aus eine Ersatzbescheinigung
zufaxen. (alle Infos zur privaten
Krankenversicherung finden Sie hier) Die schaut folgendermaßen
aus:
Bescheinigung als provisorischer Ersatz
Zugriff zu den gespeicherte Daten haben nur Personen mit der
Legitimation durch einen Heilberufsausweises.
Das Projekt Netc@rds
Um weitere Schritte zu entwickeln
wurde das Projekt Netc@rds gestartet. Ziel ist es, der Interoperabilität
wieder ein Stück weit näher zu kommen. Mit dem Projekt
Netc@rds fördert die Europäische Kommission die
elektronische Ablesbarkeit der Karten. Die Angaben sind ja
auf den verschiedenen nationalen Karten z.T. verschieden gespeichert.
Derzeit sind Sie noch optisch sichtbar, so dass sie kopiert
oder abgeschrieben werden können. Das ist geradezu vorsinnflutlich.
Mit Netc@rds soll das besser werden. Es wird ein Datenabruf
über gesicherte Internetverbindungen oder eine Online-Mitgliedschaftsprüfung
ermöglicht. Während der Sommerolympiade wurden bereits
in Athen und Thessaloniki Netc@rds-Workstations installiert,
zum Vorteil der Spieler und zum Testen.
Am Projekt Netc@rds nehmen teil:
· Deutschland
· Finnland
· Frankreich
· Griechenland
· Italien
· Österreich
· Slowenien
· Slowakische Republik
· Tschechien
· Ungarn
Gestaltung der EHIC
Die Karte hat in allen Ländern
ein einheitliches Muster. Sie ist personenbezogen, es erhält
also jeder eine. Es wird keine Familienkarte geben.
In Deutschland hat man sich dafür entschieden, die EHIC
auf die bestehenden Krankenversicherungskarten zu integrieren.
Es wird also nur eine Karte geben.
So sieht die Rückseite
aller Krankenversicherungskarten in Zukunft aus.
Wenn Sie sich eine bei Ihrem
Versicherer bestellen möchten, können Sie dies jederzeit
tun. Die Gültigkeitsdauer ist derzeit auf 2,5 Jahre festgelegt.
Es ist evtl. geplant, die Karte noch mit einem Foto des Versicherten
auszustatten.
Die Karte ist für alle gesetzlich Versicherten kostenlos
bei Ihrer Krankenkasse erhältlich.
Leistungen
1. Bei Vorlage der Karte hat
man Anspruch auf Leistungen, die medizinisch in diesem Moment
notwendig sind. Wenn Sie also extra für eine bestimmte
Behandlung ins Ausland entscheiden, aus welchen Gründen
auch immer, nutzt Ihnen die EHIC nichts. Es werden nur die
Leistungen erbracht, die helfen zu vermeiden, dass Sie Ihren
vorübergehenden Auslandsaufenthalt frühzeitig abbrechen
müssen, dass Sie ihn also unter medizinisch unbedenklichen
Bedingungen fortsetzen können.
2. Es gibt in anderen Ländern auch private Ärzte,
die dem gesetzlichen System nicht entsprechend angeschlossen
sind, die als Privatärzte tätig sind. Hier leistet
die gesetzliche Versicherung nicht und somit kann hier keine
Leistung über die EHIC geltend gemacht werden.
3. Wenn Sie unter einer chronischen Erkrankung leiden, können
Sie auch nötige Kontrollbesuche im Ausland vornehmen.
Klären Sie aber in einem solchen Fall bitte mit Ihrer
Kasse genau ab, welche Leistungen erstattet werden und welche
nicht.
Die Leistungen richten sich nach den jeweiligen Regelungen
des besuchten Landes. Zuzahlungen, Umfang der Leistungen,
Eigenbeteiligungen etc. sind so, wie sie in diesem Land eben
gehandhabt werden. Also nicht, wie sie in Deutschland geregelt
sind!
In den meisten Ländern
müssen Sie jedoch für die Behandlungen erst einmal
in Vorkasse treten. Sie erhalten dann die entsprechenden Belege,
die bei der örtlichen Kasse vorgelegt werden müssen
und diese erstattet dann die entsprechenden Sätze. In
vielen Ländern gilt auch ein Hausarztmodell, dies bedeutet,
dass Sie für den Besuch eines Facharztes eine Überweisung
benötigen, wenn die Kasse die Kosten tragen soll.
Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse
die EHIC beantragen, bekommen Sie ein Informationsblatt bezüglich
länderspezifischer Gegebenheiten mitgesandt. Diese Informationen
sind wichtig. Sollte Ihre Kasse kein derartiges Informationsblatt
beilegen, dann fragen Sie vor einem Auslandsaufenthalt unbedingt
nach, wie die Leistungserstattung im Urlaubsland genau geregelt
ist.
Für Kroatien, Serbien/Montenegro/Bosnien-Herzigowina,
Mazedonien und Türkei werden weiterhin Vordrucke benötigt.
Die elektronische Gesundheitskarte ab 2006
Die elektronische Gesundheitskarte
und die EHIC sind zwei verschiedene Projekte. So, wie man
jetzt nach Beantragung der EHIC noch seine bestehende Krankenversicherungskarte
für´s Inland nutzt, wird auch diese elektronische
Gesundheitskarten erst einmal nur für´s Inland
sein. Da dies jedoch die nächste Neuerung sein wird,
hierzu noch kurz ein paar Infos.
Auf Wunsch werden auf die
elektronische Gesundheitskarte Notfalldaten (Blutgruppe, Arneimittelunverträglichkeiten,
Vorerkrankungen etc.) oder Arzneimitteldokumentationen abgespeichert,
um in Notfällen besser behandeln zu können bzw.
um Arzneimittelunverträglichkeiten und lebensbedrohliche
Wechselwirkungen zu verhindern. Diese Angaben werden auf Wunsch
hinterlegt und auch auf Wunsch wieder entfernt.
Mit der Einführung
der Karte soll auch das „Elektronische Rezept“
kommen. Der Arzt unterschreibt dieses mit einer qualifizierten
digitalen Signatur und speichert diese entweder auf der Versichertenkarte
oder eine eRezept-Server ab. Der Versicherte kann dieses Rezept
dann in der Apotheke (bzw. in einer Versandapotheke) einlösen.
Ist der Versicherte selbst nicht im Stande, das Rezept einzulösen,
kann er natürlich damit eine vertraute Person beauftragen.
Der Versicherte soll zudem die Möglichkeit haben, sich
ganze Datensätze, die sich auf der Gesundheitskarte befinden,
ausdrucken zu lassen. Der Ausdruck wird jedoch erst möglich
sein, wenn 3 Dinge vorhanden sind: Die Karte, eine persönliche
PIN und der elektronische Heilberufsausweis dessen, der den
Ausdruck ermöglichen soll.
Die elektronische Gesundheitskarte wird auch ein Foto des
Versicherten enthalten, um Missbrauch vorzubeugen.
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