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 Änderungen und Neuerungen in der Krankenversicherung ab 2000
   

2001

"Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung":
Geplant ist die schrittweise Einführung von Disease-Management-Programmen, des Risikopools und des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs. Ziel ist es eine qualitativ hochwertige Versorgung chronisch Kranker für die Kassen attraktiv und finanzierbar werden.



2002

Im April 2002 – „Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser“; kurz: Fallpauschalengesetz.
Wichtige Abkürzung – DRG = Diagnosis Related Group:
Eine Fallpauschale steht für eine Klassifikation eines Patienten anhand bestimmter Merkmale (z.B. Haupt-/Nebendiagnosen, Beatmungsstunden, Schweregrad der Erkrankung, Alter des Patienten, Komplikationen, Entlassungsgrund). Es werden Hunderte von DRGs benutzt. Die Zuweisung eines Behandlungsfalls zu einer Fallgruppe erfolgt in einem definierten Verfahren. Es werden solche Behandlungsfälle zusammengefasst, die medizinisch ähnlich und hinsichtlich des Behandlungskostenaufwands möglichst homogen sind.
Dabei gilt: Je mehr Kriterien einer Fallgruppe zugrunde gelegt werden und je mehr Fallgruppen ein System aufweist, desto differenzierter können die einzelnen Behandlungsfälle eines Krankenhauses hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades verglichen werden.
Durch die Abrechnung mit DRGs richtet sich die Bezahlung der Kliniken nicht mehr an der Aufenthaltsdauer des Patienten, sondern an der Behandlung. Für eine bestimmt Operation bekommt eine Klinik einen Pauschalbetrag - egal ob der Patient fünf oder neun Tage behandelt wird. Durch diese einheitliche Bezahlung für eine bestimmte medizinische Leistung soll der Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern angeregt werden. Die schnelle Genesung des Patienten und die Kostenstrukturen des Hospitals spielen eine entscheidendere Rolle als bisher.
Mit dem Fallpauschalengesetzt sollte mehr Klarheit über die Rahmenbedingungen der DRG-Einführung geschaffen werden. Zudem wurde die Transparenz über die Leistungen und das Qualitätsniveau der Krankenhäuser verbessert. Die Krankenhäuser wurden zur Veröffentlichung von Qualitätsberichten verpflichtet. Auch enthalten sind Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Ärzte und Pflegepersonal (z.B. Einhaltung von Ruhezeiten).

Im Juli 2002 werden die sog. Disease-Management-Programme (DMP) eingeführt. Ziel ist es, Qualität und Wirtschaftlichkeit miteinander zu verknüpfen, die zur Verfügung stehenden Ressourcen im Sinne einer hochwertigen medizinischen Versorgung möglichst effektiv einzusetzen. Bekannte Versorgungskonzepte werden in einem systematischen, übergreifenden und evidenzbasierten Gesamtkonzept zur Lösung der Probleme integriert. DMP – das ist eine Vereinheitlichung des qualitätsgesicherten Behandlungsprozesses unter Berücksichtigung der individuellen Patientensituation.

von Google vorgeschlagene Links zur Krankenversicherung:

 

2003

Die Beitragssätze steigen weiter. 2003 auf durchschnittlich über 14%.

Jahr durchschnittlicher Beitragssatz
1992 12,7
1993 13,2
1994 13,2
1995 13,2
1996 13,5
1997 13,6
1998 13,6
1999 13,6
2000 13,6
2001 13,6
2002 14,0
2003 14,3

2004

Im Januar 04 tritt das“Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ – kurz: GKV-Modernisierungsgesetz GMG, in Kraft. Grundsätzlich werden nun bei allen Leistungen der Krankenkassen Zuzahlungen erhoben (bei Versicherten ab 18 Jahren).

Es gibt 3 Zuzahlungsregelungen:
a) 10.- Euro bei
· ambulanter Behandlung = Praxisgebühr; Patienten ab 18 Jahren müssen 10.- Euro Gebühr bezahlen, wenn sie das erste Mal in einem Quartal zu einem Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten gehen. Will der Patient im gleichen Quartal zu einem anderen Arzt gehen, braucht er eine Überweisung oder er muss die Praxisgebühr erneut entrichten
· Krankenhausaufenthalten und bei Leistungen in stationären und medizinischen Einrichtungen
b) 10% des Preises (mind. 5.- Euro, max. 10.- Euro, nicht mehr als die Kosten des Mittels) bei
· Arznei- und Verbandmitteln
· Soziotherapie
· Haushaltshilfen
· Fahrkosten
c) 10% + 10.- Euro je Verordnung
· Heilmittel
· Häusliche Krankenpflege

Keine Zuzahlungen sind zu erbringen bei:
· Kontrollbesuchen beim Zahnarzt
· Schutzimpfungen
· Vorsorge- und Früherkennungsterminen

Um Überforderungen zu verhindern werden Belastungsgrenzen definiert. Wer seine persönliche Belastungsgrenze (hier gibt es auch Neuerungen bei Sozialhilfeempfängern) erreicht hat, erhält von seiner Krankenkasse auf Antrag eine Bescheinigung und muss für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten. Das Erreichen der Belastungsgrenze ist durch Quittungen zu belegen. ( zur Übersicht: private Krankenversicherung im Test )

Einige Leistungen sind durch das GMG aus dem Leistungskatalog der Krankekassen ausgegliedert worden. Diese Leistungen müssen nun vom patienten komplett selbst getragen werden.
Dies betrifft:

  • Sehhilfen und Brillen; (Ausnahme: Bei Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lj. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten wie bisher. Für Erwachsene gibt es Ausnahmen bei schwer sehbeeinträchtigten Patienten).
  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel; (Ausnahmen bei Kindern und Jugendlichen)
  • Fahrtkosten zur stationären oder ambulanten Behandlung, die nicht aus medizinischen Gründen zwingend notwendig sind, werden nicht mehr finanziert.
  • Sterbe- und Entbindungsgeld sind komplett gestrichen
  • Die Kosten für eine Sterilisation werden von den Krankenkassen nur noch übernommen, wenn diese aufgrund einer Erkrankung notwendig ist.

Des weiteren:
Ab 2006 wird zusätzlich zum Versicherungsbeitrag ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5% (vom sozialversicherungspflichtigen Entgeld) zur Finanzierung des Krankengeldes erhoben.

2005

Zum 01.01.05 trat das „Fallpauschalenänderungsgesetz“ in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde den Krankenhäusern 2 Jahre länger Zeit gegeben, komplett über die neuen Fallpauschalen (DRGs) abzurechnen.

Zuzahlungen 2005:

  • Arznei-, Verband- und Hilfsmittel: Patienten müssen 10% der Kosten selbst tragen, wobei die Zuzahlung mind. 5.- und max. 10.- Euro beträgt. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz), ist die Zuzahlung auf zehn Euro im Monat beschränkt.
  • Bei Krankenhausaufenthalten sind 10.- Euro pro Tag (max. 28 Tage oder 280 Euro im Kalenderjahr).
  • Bei Heilmittel (z.B. Physiotherapie) müssen die Patienten 10% selbst zahlen. Zudem kommt eine Zahlung von 10.- Euro pro Rezept.
  • Zehn Euro Verordnungsgebühr und zehn Prozent Eigenbeteiligung an den Kosten gelten auch für die häusliche Krankenpflege. Bei der häuslichen Krankenpflege bleibt die Zuzahlung aber auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme begrenzt.

Zudem neu zum 01.01.05 – Arzneimittelfestbeträge für Protonenpumpenhemmer (gegen Magenbeschwerden), Statine (zur Cholesterinsenkung), Sartane (zur Blutdrucksenkung) und Triptane (gegen Migräne). Auch für Hilfsmittel (z.B. Schuheinlagen, Sehhilfen) gibt es jetzt bundesweite Festbeträge. Hier gab es Unterschiede bei den einzelnen Bundesländern.

Am 01.01.05 trat in Kraft das „Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung“. Kinderlose Gesetzlich Versicherte zwischen 23 und 65 müssen danach einen Zuschlag von 0,25 % zur Pflegeversicherung bezahlen. Der Beitrag für Kinderlose steigt damit auf 1,1 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen. Wehr- und Zivildienstleistende sowie Empfänger vom Arbeitslosengeld II sind vom Sonderbeitrag ausgenommen.

Seit 01.01.05 gilt auch ein neues Abrechnungssystem im Zahnbereich (Artikel zur Zahnversicherung). Gezahlt wird ein befundorientierten Festzuschuss.
Was ist neu – Der erstattete Betrag orientiert sich am Befund (z.B. "fehlender Zahn im Oberkiefer"). Jeder Patient bekommen bei gleichem Befund den gleichen Betrag von seiner Kasse erstattet.
Bisher übernahm die Kasse einen bestimmten Prozentsatz der Kosten. Die Kosten waren je nach Zahnarzt und gewählter Versorgungsform unterschiedlich, obwohl der Befund identisch war.



Vorschau - 2007

2007 wird der Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (es soll die Morbidität (Krankheitsanfälligkeit) bestimmter Bevölkerungsgruppen das Kriterium für den Einzahlungsbetrag werden) eingeführt. Es werden nicht nur Alter, Geschlecht und Einkommen eines Patienten betrachtet, sondern auch die Diagnose und die Behandlungskosten.

 

 

 
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