| 2001
"Gesetz zur Reform des
Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung":
Geplant ist die schrittweise Einführung von Disease-Management-Programmen,
des Risikopools und des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs.
Ziel ist es eine qualitativ hochwertige Versorgung chronisch
Kranker für die Kassen attraktiv und finanzierbar werden.
2002
Im April 2002 – „Gesetz
zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems
für Krankenhäuser“; kurz: Fallpauschalengesetz.
Wichtige Abkürzung – DRG = Diagnosis Related Group:
Eine Fallpauschale steht für eine Klassifikation eines
Patienten anhand bestimmter Merkmale (z.B. Haupt-/Nebendiagnosen,
Beatmungsstunden, Schweregrad der Erkrankung, Alter des Patienten,
Komplikationen, Entlassungsgrund). Es werden Hunderte von
DRGs benutzt. Die Zuweisung eines Behandlungsfalls zu einer
Fallgruppe erfolgt in einem definierten Verfahren. Es werden
solche Behandlungsfälle zusammengefasst, die medizinisch
ähnlich und hinsichtlich des Behandlungskostenaufwands
möglichst homogen sind.
Dabei gilt: Je mehr Kriterien einer Fallgruppe zugrunde gelegt
werden und je mehr Fallgruppen ein System aufweist, desto
differenzierter können die einzelnen Behandlungsfälle
eines Krankenhauses hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades
verglichen werden.
Durch die Abrechnung mit DRGs richtet sich die Bezahlung der
Kliniken nicht mehr an der Aufenthaltsdauer des Patienten,
sondern an der Behandlung. Für eine bestimmt Operation
bekommt eine Klinik einen Pauschalbetrag - egal ob der Patient
fünf oder neun Tage behandelt wird. Durch diese einheitliche
Bezahlung für eine bestimmte medizinische Leistung soll
der Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern angeregt werden.
Die schnelle Genesung des Patienten und die Kostenstrukturen
des Hospitals spielen eine entscheidendere Rolle als bisher.
Mit dem Fallpauschalengesetzt sollte mehr Klarheit über
die Rahmenbedingungen der DRG-Einführung geschaffen werden.
Zudem wurde die Transparenz über die Leistungen und das
Qualitätsniveau der Krankenhäuser verbessert. Die
Krankenhäuser wurden zur Veröffentlichung von Qualitätsberichten
verpflichtet. Auch enthalten sind Regelungen zur Verbesserung
der Arbeitsbedingungen für Ärzte und Pflegepersonal
(z.B. Einhaltung von Ruhezeiten).
Im Juli 2002 werden die sog.
Disease-Management-Programme (DMP) eingeführt. Ziel ist
es, Qualität und Wirtschaftlichkeit miteinander zu verknüpfen,
die zur Verfügung stehenden Ressourcen im Sinne einer
hochwertigen medizinischen Versorgung möglichst effektiv
einzusetzen. Bekannte Versorgungskonzepte werden in einem
systematischen, übergreifenden und evidenzbasierten Gesamtkonzept
zur Lösung der Probleme integriert. DMP – das ist
eine Vereinheitlichung des qualitätsgesicherten Behandlungsprozesses
unter Berücksichtigung der individuellen Patientensituation.
| von Google vorgeschlagene
Links zur Krankenversicherung: |
|
|
2003
Die Beitragssätze steigen
weiter. 2003 auf durchschnittlich über 14%.
Jahr durchschnittlicher Beitragssatz
1992 12,7
1993 13,2
1994 13,2
1995 13,2
1996 13,5
1997 13,6
1998 13,6
1999 13,6
2000 13,6
2001 13,6
2002 14,0
2003 14,3
2004
Im Januar 04 tritt das“Gesetz
zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“
– kurz: GKV-Modernisierungsgesetz GMG, in Kraft. Grundsätzlich
werden nun bei allen Leistungen der Krankenkassen Zuzahlungen
erhoben (bei Versicherten ab 18 Jahren).
Es gibt 3 Zuzahlungsregelungen:
a) 10.- Euro bei
· ambulanter Behandlung = Praxisgebühr; Patienten
ab 18 Jahren müssen 10.- Euro Gebühr bezahlen, wenn
sie das erste Mal in einem Quartal zu einem Arzt, Zahnarzt
oder Psychotherapeuten gehen. Will der Patient im gleichen
Quartal zu einem anderen Arzt gehen, braucht er eine Überweisung
oder er muss die Praxisgebühr erneut entrichten
· Krankenhausaufenthalten und bei Leistungen in stationären
und medizinischen Einrichtungen
b) 10% des Preises (mind. 5.- Euro, max. 10.- Euro, nicht
mehr als die Kosten des Mittels) bei
· Arznei- und Verbandmitteln
· Soziotherapie
· Haushaltshilfen
· Fahrkosten
c) 10% + 10.- Euro je Verordnung
· Heilmittel
· Häusliche Krankenpflege
Keine Zuzahlungen sind zu
erbringen bei:
· Kontrollbesuchen beim Zahnarzt
· Schutzimpfungen
· Vorsorge- und Früherkennungsterminen
Um Überforderungen zu
verhindern werden Belastungsgrenzen definiert. Wer seine persönliche
Belastungsgrenze (hier gibt es auch Neuerungen bei Sozialhilfeempfängern)
erreicht hat, erhält von seiner Krankenkasse auf Antrag
eine Bescheinigung und muss für den Rest des Jahres keine
Zuzahlungen mehr leisten. Das Erreichen der Belastungsgrenze
ist durch Quittungen zu belegen. ( zur
Übersicht: private Krankenversicherung im Test
)
Einige Leistungen sind durch
das GMG aus dem Leistungskatalog der Krankekassen ausgegliedert
worden. Diese Leistungen müssen nun vom patienten komplett
selbst getragen werden.
Dies betrifft:
- Sehhilfen und Brillen; (Ausnahme:
Bei Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lj.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten wie bisher.
Für Erwachsene gibt es Ausnahmen bei schwer sehbeeinträchtigten
Patienten).
- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel;
(Ausnahmen bei Kindern und Jugendlichen)
- Fahrtkosten zur stationären oder
ambulanten Behandlung, die nicht aus medizinischen Gründen
zwingend notwendig sind, werden nicht mehr finanziert.
- Sterbe- und Entbindungsgeld sind komplett
gestrichen
- Die Kosten für eine Sterilisation
werden von den Krankenkassen nur noch übernommen,
wenn diese aufgrund einer Erkrankung notwendig ist.
Des weiteren:
Ab 2006 wird zusätzlich zum Versicherungsbeitrag ein
Sonderbeitrag in Höhe von 0,5% (vom sozialversicherungspflichtigen
Entgeld) zur Finanzierung des Krankengeldes erhoben.
2005
Zum 01.01.05 trat das „Fallpauschalenänderungsgesetz“
in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde den Krankenhäusern
2 Jahre länger Zeit gegeben, komplett über die neuen
Fallpauschalen (DRGs) abzurechnen.
Zuzahlungen 2005:
- Arznei-, Verband- und Hilfsmittel:
Patienten müssen 10% der Kosten selbst tragen, wobei
die Zuzahlung mind. 5.- und max. 10.- Euro beträgt.
Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.
B. Windeln bei Inkontinenz), ist die Zuzahlung auf zehn
Euro im Monat beschränkt.
- Bei Krankenhausaufenthalten sind 10.-
Euro pro Tag (max. 28 Tage oder 280 Euro im Kalenderjahr).
- Bei Heilmittel (z.B. Physiotherapie)
müssen die Patienten 10% selbst zahlen. Zudem kommt
eine Zahlung von 10.- Euro pro Rezept.
- Zehn Euro Verordnungsgebühr und
zehn Prozent Eigenbeteiligung an den Kosten gelten auch
für die häusliche Krankenpflege. Bei der häuslichen
Krankenpflege bleibt die Zuzahlung aber auf die ersten
28 Tage der Inanspruchnahme begrenzt.
Zudem neu zum 01.01.05 –
Arzneimittelfestbeträge für Protonenpumpenhemmer
(gegen Magenbeschwerden), Statine (zur Cholesterinsenkung),
Sartane (zur Blutdrucksenkung) und Triptane (gegen Migräne).
Auch für Hilfsmittel (z.B. Schuheinlagen, Sehhilfen)
gibt es jetzt bundesweite Festbeträge. Hier gab es Unterschiede
bei den einzelnen Bundesländern.
Am 01.01.05 trat in Kraft
das „Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung
im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung“. Kinderlose
Gesetzlich Versicherte zwischen 23 und 65 müssen danach
einen Zuschlag von 0,25 % zur Pflegeversicherung bezahlen.
Der Beitrag für Kinderlose steigt damit auf 1,1 Prozent
vom beitragspflichtigen Einkommen. Wehr- und Zivildienstleistende
sowie Empfänger vom Arbeitslosengeld II sind vom Sonderbeitrag
ausgenommen.
Seit 01.01.05 gilt auch ein
neues Abrechnungssystem im Zahnbereich (Artikel
zur Zahnversicherung). Gezahlt wird ein befundorientierten
Festzuschuss.
Was ist neu – Der erstattete Betrag orientiert sich
am Befund (z.B. "fehlender Zahn im Oberkiefer").
Jeder Patient bekommen bei gleichem Befund den gleichen Betrag
von seiner Kasse erstattet.
Bisher übernahm die Kasse einen bestimmten Prozentsatz
der Kosten. Die Kosten waren je nach Zahnarzt und gewählter
Versorgungsform unterschiedlich, obwohl der Befund identisch
war.
Vorschau - 2007
2007 wird der Morbiditätsorientierte
Risikostrukturausgleich (es soll die Morbidität (Krankheitsanfälligkeit)
bestimmter Bevölkerungsgruppen das Kriterium für
den Einzahlungsbetrag werden) eingeführt. Es werden nicht
nur Alter, Geschlecht und Einkommen eines Patienten betrachtet,
sondern auch die Diagnose und die Behandlungskosten.
|