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Reformen und Entwicklungen im Gesundheitswesen von 1950 bis 1999 – Ein Überblick
   

Die 50-iger Jahre

Im Jahr 1950 war der Beitragssatz noch 6%. Im Jahr 1958 dann 8%. Es gibt auch einen Reformversuch. Dieser beinhaltet, dass die Versicherten bei ärztlichen Behandlungen und Arzneien eine Selbstbeteiligung tragen sollen. Dieser Reformversuch scheitert jedoch.
1955 wurde das Verbände- und das Kassenarztrecht eingeführt.
1956 wurde die Krankenversicherung der Rentner neu geordnet.
1957 gibt es das Lohnfortzahlungsgesetz. Damit ist erstens das Krankengeld erhöht und zweitens der Krankengeldzuschuss für Arbeiter auf das Niveau der Angestellten angepasst worden.


60-iger Jahre

1961: Die Karenztage fielen weg, und der Arbeitgeberzuschuss wurde auf den Volllohn angehoben.

1962 haben die Beträge schon 9 ½ % erreicht. Ein Reformversuch, die Zahlungspflicht des Krankengeldes von den Kassen auf die Arbeitgeber zu übertragen scheitert.

1965 wurden die Grenzen für Beitrags- und Leistungsbemessungen bedeutend angehoben und Kranken- und Hausgeld nach Ablauf der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit wesentlich erhöht.

1969 gab es das Lohnfortzahlungsgesetz. Es brachte die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

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70-iger Jahre

1974: Leistungsverbesserungsgesetz und Rehabilitationsgesetz. Mit dem Leistungsverbesserungsgesetz traten weitere Verbesserungen in der Krankenversicherung in Kraft. Zu diesen Verbesserungen zählte insbesondere die Gewährung von Haushaltshilfe.

In dieser Zeit wurde der Kreis der Versicherten um selbstständige Landwirte, Studenten, Behinderte in geschützten Einrichtungen sowie Künstler und Publizisten erweitert. Durch diese Erweiterung stiegen die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung an. Kostendämpfungsgesetze sollten in den Jahren 1977 bis 1983 den ansteigenden Kosten entgegenwirken.

Ende der 70-iger Jahre ist der Beitragssatz bereits auf 11,3% geklettert. Es gibt ein Kostendämpfungsgesetz. Hier werden Arzneimittelhöchstbeträge und Leistungsbeschränkungen eingeführt. Für sog. „Bagatelle-Medikamente“ werden die Kosten nicht mehr übernommen.


80-iger Jahre

In der Mitte der 80-iger Jahre wird ein Beitragssatz von knapp 13% erreicht.
1989 gibt es das Gesundheitsreformgesetz. Es läutet die erste Stufe der Gesundheitsreform ein. Mit diesem Gesetz wurde die gesetzliche Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) integriert.
Inhalte:
· Für Arznei- und Verbandmittel werden Festebeträge angesetzt. Differenzen zum teureren Produkt muss der Patient selbst tragen. Bei Mittel ohne Festbeträge müssen Zuzahlungen von 3.- DM aufgebraucht werden.
· Hilfs- und Heilmittel: Auch hier gibt es Festbeträge. Ein Brillengestell wird mit 20.- DM bezuschusst. Erst bei einer Veränderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien entsteht Anspruch auf eine neue Brille. Kontaktlinsen werden nur in besonderen Fällen bezuschusst. Bei physikalischen Therapien (z.B. Massagen) wird ein Eigenanteil von 10% erhoben.
· Für Zahnersatzleistungen gibt es 50% Zuschuss plus 10% Bonus.
· Bei Krankenhausaufenthalt müssen je Tag 10.- DM (bzw. max. 140.- DM pro Jahr) zugezahlt werden.

90-iger Jahre

Krankentagegelder müssen ab 1990 bei gesetzlich versicherten versteuert werden und Rentner müssen nun einen Eigenanteil von 6,4% zur gesetzlichen KV leisten.

Ab 1991 erhalten bezüglich Zahnbehandlungen nur noch die Patienten eien Bonus, die eine regelmäßige Vorsorgebehandlung nachweisen können. Bei Nachweisen von mehr als 10 Jahren erhöht sich der Bonus auf 15%.

1993 gibt es das Gesundheitsstrukturgesetz (von Horst Seehofer initiiert). Es bezweckt nach (Ansicht des Gesetzgebers) die Gleichstellung der unterschiedlichen Krankenkassen. Damit ist der Rahmen für die Einführung der Kassenwahlfreiheit und des Risikostrukturausgleichs gesteckt.
Im Krankenhausbereich werden die "Tagessätze" durch "Fallpauschalen" abgelöst. Die Bezahlung erfolgt nach Art der Erkrankung und nicht anhand der Aufenthaltsdauer des Patienten im Krankenhaus. Neu auch die Ablösung des Krankenscheins durch die Krankenversichertenkarte.
Weitere Inhalte:
· Bei Arznei- und Verbandmittel müssen nun Versicherte ab 18 Jahren preisabhängige Zuzahlungen pro Medikament leisten.
· Im Zahnbereich werden große Brücken nicht mehr erstattet.
· Bei kieferorthopädischen Behandlungen beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten nur noch bei Kinder und Jugendlichen. Nur bei schlimmen Anomalien des Kiefers gibt es Ausnahmen.
· Beim Krankenhausaufenthalt steigt die Zuzahlung auf 11.- DM pro Tag.

1994 gab es weitere Neuerungen. Bei Arznei- und Verbandmittel müssen Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung pro Medikament je nach Packungsgröße zwischen 3.- und 7.- DM machen. Die Zuzahlung beim Krankenhaus steigt auf 12.- DM pro Tag (für max. 14 Tage).
1994 wird auch der Risikostrukturausgleich einführt. Der RSA ist ein gemeinsamer Topf, in den jede Krankenkasse für jedes Mitglied einen bestimmten Prozentsatz einzahlt.

Im Jahre 1995 wird die gesetzlichen Pflegeversicherung eingeführt. Rund 80 Millionen Menschen in der Bundesrepublik haben jetzt auch einen Versicherungsschutz im Falle der Pflegebedürftigkeit

1996 – Recht auf freie Kassenwahl.

1997 kommen das Erste und das Zweite Neuordnungsgesetz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (= 3. Stufe der Gesundheitsreform).
Inhalte:
· Bei Arzneimittel wird die Zuzahlung auf 9.-, 11.- und 13.- DM (je nach Packungsgröße) erhöht. Bei Heil- und Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung 15%. Es kommt zu einer Eigenbeteiligung von 20% an den Kosten, welche die Krankenkasse übernimmt.
· Bei Sehhilfen wird kein Zuschuss mehr für Brillengestelle übernommen.
· Im Zahnbereich wird beim Zahnersatz nur noch ein geringer Festzuschuss übernommen. Für die Jahrgänge 1979 und jünger gibt es gar keinen Zuschuss mehr (außer bei Unfall oder schwerer Erkrankung). Inlays werden nicht erstattet. Die Leistungen bei Zahnbehandlungen werden überhaupt eingeschränkt.
· Die Zuzahlung beim Krankenhaus steigt auf 17.- DM pro Tag (neue Bundesländer 14.- DM). Bei stationären Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen steigt die Eigenbeteiligung an.
· Krankengeld wird von 80% auf 70% des Bruttoeinkommens gesenkt.

1999 gab es normal Neuerungen. Die Geburtsjahrgänge 1979 und jünger bekommen wieder Leistungen bei Zahnersatz. Statt des Festzuschusses gibt es wieder die prozentuale Erstattung von 50-65%. Bei Arzneimitteln werden die Zuzahlungen auf 8.-, 9.- und 10.- DM gesenkt.

1999 wurde untersucht, wie gut der RSA tatsächlich ist. Es zeigt sich, dass der RSA ein wesentliches Ziel nicht erreicht habe: Die Angleichung der Risikostrukturen (die gleichmäßige Verteilung von besonders teuren Kassenmitgliedern). Zu viele junge und gesunde Menschen gingen von den Allgemeinen Ortskrankenkassen und den Ersatzkassen zu den preiswerteren Betriebskrankenkassen. Somit musste der RSA reformiert werden.

 

 

 
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