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50-iger Jahre
Im Jahr 1950
war der Beitragssatz noch 6%. Im Jahr 1958 dann 8%. Es gibt
auch einen Reformversuch. Dieser beinhaltet, dass die Versicherten
bei ärztlichen Behandlungen und Arzneien eine Selbstbeteiligung
tragen sollen. Dieser Reformversuch scheitert jedoch.
1955 wurde das Verbände- und das Kassenarztrecht
eingeführt.
1956 wurde die Krankenversicherung der Rentner neu geordnet.
1957 gibt es das Lohnfortzahlungsgesetz.
Damit ist erstens das Krankengeld erhöht und zweitens
der Krankengeldzuschuss für Arbeiter auf das Niveau der
Angestellten angepasst worden.
60-iger Jahre
1961: Die
Karenztage fielen weg, und der Arbeitgeberzuschuss wurde auf
den Volllohn angehoben.
1962 haben
die Beträge schon 9 ½ % erreicht. Ein Reformversuch,
die Zahlungspflicht des Krankengeldes von den Kassen auf die
Arbeitgeber zu übertragen scheitert.
1965 wurden
die Grenzen für Beitrags- und Leistungsbemessungen bedeutend
angehoben und Kranken- und Hausgeld nach Ablauf der 6. Woche
der Arbeitsunfähigkeit wesentlich erhöht.
1969 gab
es das Lohnfortzahlungsgesetz. Es brachte die Gleichstellung
von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall.
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70-iger Jahre
1974: Leistungsverbesserungsgesetz
und Rehabilitationsgesetz. Mit dem Leistungsverbesserungsgesetz
traten weitere Verbesserungen in der Krankenversicherung in
Kraft. Zu diesen Verbesserungen zählte insbesondere die
Gewährung von Haushaltshilfe.
In dieser Zeit wurde der Kreis
der Versicherten um selbstständige Landwirte, Studenten,
Behinderte in geschützten Einrichtungen sowie Künstler
und Publizisten erweitert. Durch diese Erweiterung stiegen
die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
an. Kostendämpfungsgesetze sollten in den Jahren 1977
bis 1983 den ansteigenden Kosten entgegenwirken.
Ende der 70-iger Jahre ist
der Beitragssatz bereits auf 11,3% geklettert. Es gibt ein
Kostendämpfungsgesetz. Hier werden Arzneimittelhöchstbeträge
und Leistungsbeschränkungen eingeführt. Für
sog. „Bagatelle-Medikamente“ werden die Kosten
nicht mehr übernommen.
80-iger Jahre
In der Mitte der 80-iger Jahre
wird ein Beitragssatz von knapp 13% erreicht.
1989 gibt es das Gesundheitsreformgesetz.
Es läutet die erste Stufe der Gesundheitsreform ein.
Mit diesem Gesetz wurde die gesetzliche Krankenversicherung
in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) integriert.
Inhalte:
· Für Arznei- und Verbandmittel werden Festebeträge
angesetzt. Differenzen zum teureren Produkt muss der Patient
selbst tragen. Bei Mittel ohne Festbeträge müssen
Zuzahlungen von 3.- DM aufgebraucht werden.
· Hilfs- und Heilmittel: Auch hier gibt es Festbeträge.
Ein Brillengestell wird mit 20.- DM bezuschusst. Erst bei
einer Veränderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien
entsteht Anspruch auf eine neue Brille. Kontaktlinsen werden
nur in besonderen Fällen bezuschusst. Bei physikalischen
Therapien (z.B. Massagen) wird ein Eigenanteil von 10% erhoben.
· Für Zahnersatzleistungen gibt es 50% Zuschuss
plus 10% Bonus.
· Bei Krankenhausaufenthalt müssen je Tag 10.-
DM (bzw. max. 140.- DM pro Jahr) zugezahlt werden.
90-iger Jahre
Krankentagegelder müssen
ab 1990 bei gesetzlich versicherten versteuert werden und
Rentner müssen nun einen Eigenanteil von 6,4% zur gesetzlichen
KV leisten.
Ab 1991 erhalten bezüglich
Zahnbehandlungen nur noch die Patienten eien Bonus, die eine
regelmäßige Vorsorgebehandlung nachweisen können.
Bei Nachweisen von mehr als 10 Jahren erhöht sich der
Bonus auf 15%.
1993 gibt
es das Gesundheitsstrukturgesetz (von Horst Seehofer initiiert).
Es bezweckt nach (Ansicht des Gesetzgebers) die Gleichstellung
der unterschiedlichen Krankenkassen. Damit ist der Rahmen
für die Einführung der Kassenwahlfreiheit und des
Risikostrukturausgleichs gesteckt.
Im Krankenhausbereich werden die "Tagessätze"
durch "Fallpauschalen" abgelöst. Die Bezahlung
erfolgt nach Art der Erkrankung und nicht anhand der Aufenthaltsdauer
des Patienten im Krankenhaus. Neu auch die Ablösung des
Krankenscheins durch die Krankenversichertenkarte.
Weitere Inhalte:
· Bei Arznei- und Verbandmittel müssen nun Versicherte
ab 18 Jahren preisabhängige Zuzahlungen pro Medikament
leisten.
· Im Zahnbereich werden große Brücken nicht
mehr erstattet.
· Bei kieferorthopädischen Behandlungen beteiligen
sich die Krankenkassen an den Kosten nur noch bei Kinder und
Jugendlichen. Nur bei schlimmen Anomalien des Kiefers gibt
es Ausnahmen.
· Beim Krankenhausaufenthalt steigt die Zuzahlung auf
11.- DM pro Tag.
1994 gab
es weitere Neuerungen. Bei Arznei- und Verbandmittel müssen
Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung pro Medikament je
nach Packungsgröße zwischen 3.- und 7.- DM machen.
Die Zuzahlung beim Krankenhaus steigt auf 12.- DM pro Tag
(für max. 14 Tage).
1994 wird auch der Risikostrukturausgleich einführt.
Der RSA ist ein gemeinsamer Topf, in den jede Krankenkasse
für jedes Mitglied einen bestimmten Prozentsatz einzahlt.
Im Jahre 1995 wird die gesetzlichen
Pflegeversicherung eingeführt. Rund 80 Millionen Menschen
in der Bundesrepublik haben jetzt auch einen Versicherungsschutz
im Falle der Pflegebedürftigkeit
1996 – Recht auf freie
Kassenwahl.
1997 kommen
das Erste und das Zweite Neuordnungsgesetz zur Gesetzlichen
Krankenversicherung (= 3. Stufe der Gesundheitsreform).
Inhalte:
· Bei Arzneimittel wird die Zuzahlung auf 9.-, 11.-
und 13.- DM (je nach Packungsgröße) erhöht.
Bei Heil- und Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung 15%.
Es kommt zu einer Eigenbeteiligung von 20% an den Kosten,
welche die Krankenkasse übernimmt.
· Bei Sehhilfen wird kein Zuschuss mehr für Brillengestelle
übernommen.
· Im Zahnbereich wird beim Zahnersatz nur noch ein
geringer Festzuschuss übernommen. Für die Jahrgänge
1979 und jünger gibt es gar keinen Zuschuss mehr (außer
bei Unfall oder schwerer Erkrankung). Inlays werden nicht
erstattet. Die Leistungen bei Zahnbehandlungen werden überhaupt
eingeschränkt.
· Die Zuzahlung beim Krankenhaus steigt auf 17.- DM
pro Tag (neue Bundesländer 14.- DM). Bei stationären
Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen steigt die Eigenbeteiligung
an.
· Krankengeld wird von 80% auf 70% des Bruttoeinkommens
gesenkt.
1999 gab
es normal Neuerungen. Die Geburtsjahrgänge 1979 und jünger
bekommen wieder Leistungen bei Zahnersatz. Statt des Festzuschusses
gibt es wieder die prozentuale Erstattung von 50-65%. Bei
Arzneimitteln werden die Zuzahlungen auf 8.-, 9.- und 10.-
DM gesenkt.
1999 wurde
untersucht, wie gut der RSA tatsächlich ist. Es zeigt
sich, dass der RSA ein wesentliches Ziel nicht erreicht habe:
Die Angleichung der Risikostrukturen (die gleichmäßige
Verteilung von besonders teuren Kassenmitgliedern). Zu viele
junge und gesunde Menschen gingen von den Allgemeinen Ortskrankenkassen
und den Ersatzkassen zu den preiswerteren Betriebskrankenkassen.
Somit musste der RSA reformiert werden.
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