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Tipps zum Auslandsstudium
   

Studieren im Ausland - wichtige Versicherungen

Welche Versicherungen sollten man für einen Auslandsaufenthalt tatsächlich abschließen? Gut versichert ist man mit

  • einer Krankenversicherung (absolut elementar!!!)
  • einer Unfallversicherung (eine gute und sinnvolle Ergänzung; wenn eine Unfallversicherung über die Eltern besteht unbedingt nachfragen, ob weltweite Deckung gewährt wird).
  • einer Reisehaftpflichtversicherung (wichtig für alle, die über die Eltern nicht mehr abgesichert sind; wenn eine Privathaftpflicht-Absicherung über die Eltern besteht unbedingt nachfragen, ob weltweite Deckung gewährt wird).

Einige Versicherer bieten für Studenten gleich Kombipakete mit allen drei Versicherungen an, so z.B. der DAAD, CareMed oder ProTrip.s

Zuerst muss man jedoch prüfen, wie man über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), bei der man in Deutschland den Versicherungsschutz hat, im Ausland abgesichert ist. Dann gilt es zu überlegen, ob zusätzlicher Schutz nötig oder gewünscht ist. Der Schutz der GKV ist etwas eingeschränkt, eine zusätzliche Absicherung ist daher in den meisten Fällen wichtig.

von Google vorgeschlagene Links zur Krankenversicherung:

 

 

Der Krankenversicherungsschutz der GKV gilt in anderen Mitgliedsstaaten der EU, aber nicht automatisch. Folgende Formblätter müssen Sie sich besorgen:

  • Formblatt E109 – für Studierende, die über die Eltern mitversichert sind und für die Dauer des Auslandsstudiums den Wohnsitz im Mitgliedsstaat haben; dieses Formblatt der Krankenkasse am Studienort im Ausland vorlegen;
  • Formblatt E106 – ist wie das Formblatt E109, jedoch für Studierende, die selbst abgesichert sind, also nicht mehr über die Eltern.
  • Formblatt E128 – für Studierende, die den Wohnsitz für die Dauer des Auslandsstudiums nicht im Mitgliedsstaat haben
  • Formblatt E111 – für einen Urlaub, der weder zu Hause im Heimatland noch im Mitgliedsstaat, in dem studiert wird, gemacht wird.
    Achtung – es wird ggf. eine Maximallaufzeit für die Gültigkeit der Formblätter festgesetzt. Diese darf dann nicht überschritten werden!!!

Seit dem 01.06.04 wird nun auch die Europäische Krankenversicherungskarte eingeführt. Möglicherweise könnt Ihr auch eine solche nutzen. Die Formulare E 128 und E 111 werden durch diese Karte in Zukunft ersetzt.

Gewährt wird der Schutz, den das Mitgliedsland seinen Bürgern auch bietet. Nutzt man also z.B. in Dänemark die Europäische Versicherungskarte, dann genießt man den gleichen Schutz wie die Dänen. Daher also anfragen, welchen Schutz man tatsächliche in welchen Fällen erhält. Diese Informationen sind elementar für die Entscheidung, ob noch ein zusätzlicher Schutz abgeschlossen werden soll.

Viele Studenten absolvieren ein Studium über das ERASMUS-Programm. Die erbrachten Leistungen (Scheine) werden i.d.R. an der Heimatuniversität anerkannt und man muss auch keine Studiengebühren, wie sie häufig im Gastland anfallen, bezahlen. Versichern muss man sich allerdings auch in diesem Falle. Um mit den Kosten nicht ganz allein dazustehen, kann man sich für ein Stipendium bewerben und wer BAFöG-Empfänger ist, muss ein sog. Auslands-BAFöG beantragen. Genaue Informationen zur ERASMUS-Förderung finden Sie meist auf den entsprechenden Internetseiten der Universitäten. Sie können auch im Akademischen Auslandsamt nachfragen.

Wenn man sich nun auf die Suche nach der richtigen zusätzlichen Versicherung begibt, bitte nicht gleich das günstigste Angebot annehmen. Folgende Punkte sind unbedingt zu beachten:

  • Bin ich auch versichert, wenn ich zwischenzeitlich mal zu Hause in Deutschland bin? Sollten Sie also für einen längeren Zeitraum ins Ausland gehen und zwischenzeitlich auch Heimaturlaub einplanen, ist es sinnvoll einen Tarif zu wählen, der Sie für die Zeit in der Heimat auch absichert.
  • Wird die Versicherung, die ich abschließen will, im gewählten Ausland auch akzeptiert? (Hier ist insbesondere bei einem Auslandsstudium in den USA zu achten; an manchen Orten kann man nur studieren, wenn man eine Versicherung nach den sog. USIA J1 – Regeln abgeschlossen hat. Diese Regeln fordern, dass das Versicherungsunternehmen, mit dem Sie einen Vertrag gemacht haben, in Amerika mit festen Kooperationspartnern zusammenarbeitet; zudem gibt es Vorschriften zu einigen Deckungssummen). Die Policen für Auslandsaufenthalte in Europa haben z.T. auch andere Prämien als die Policen für Aufenthalten außerhalb Europas.
  • Wie lange werde ich tatsächlich im Ausland sein? Wissen Sie das schon ganz genau oder ist ggf. auch eine Verlängerung möglich oder sogar wahrscheinlich? Manche Tarife verlangen für eine Verlängerung eine Gebühr andere nicht. Das unbedingt vorm Abschluss abklären.
  • Haben Sie Vorerkrankungen? Einige Versicherer haben für die Antragsprüfung zwar keine Gesundheitsfragen, dafür können Sie aber bei der Feststellung von Leiden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses schon vorhanden waren, einen nachträglichen Risikozuschlag erheben. Man kann also mit fehlenden Gesundheitsfragen einem Risikozuschlag nicht unbedingt entgehen. Wenn Vorerkrankungen bestehen, dann sprechen Sie diese unbedingt mit einem unabhängigen Versicherungsmakler durch. Dieser kann Ihnen aus seiner Erfahrung mit der Zusammenarbeit mehrerer Versicherer den Anbieter oder die Anbieter sagen, die Sie gut versichern werden.
  • Wann wird ein Krankenrücktransport gezahlt? Wenn es da heißt, in medizinisch notwenigem Fall, dann tritt dieser in Europa eigentlich kaum ein, da die medizinische Grundversorgung in den Ländern der EU gegeben ist.

Und noch ein Tipp – fragt bei Eurer Hochschule nach, ob die nicht sogar einen günstigeren Leistungstarif bei einer bestimmten Krankenversicherung ausgehandelt haben.

 

 

 
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