| Studieren
im Ausland - wichtige Versicherungen
Welche Versicherungen sollten man für
einen Auslandsaufenthalt tatsächlich abschließen?
Gut versichert ist man mit
- einer Krankenversicherung (absolut
elementar!!!)
- einer Unfallversicherung (eine gute
und sinnvolle Ergänzung; wenn eine Unfallversicherung
über die Eltern besteht unbedingt nachfragen, ob weltweite
Deckung gewährt wird).
- einer Reisehaftpflichtversicherung
(wichtig für alle, die über die Eltern nicht mehr
abgesichert sind; wenn eine Privathaftpflicht-Absicherung
über die Eltern besteht unbedingt nachfragen, ob weltweite
Deckung gewährt wird).
Einige Versicherer bieten für Studenten
gleich Kombipakete mit allen drei Versicherungen an, so z.B.
der DAAD, CareMed oder ProTrip.s
Zuerst muss man jedoch prüfen, wie man
über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), bei der
man in Deutschland den Versicherungsschutz hat, im Ausland
abgesichert ist. Dann gilt es zu überlegen, ob zusätzlicher
Schutz nötig oder gewünscht ist. Der Schutz der
GKV ist etwas eingeschränkt, eine zusätzliche Absicherung
ist daher in den meisten Fällen wichtig.
| von Google vorgeschlagene
Links zur Krankenversicherung: |
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Der Krankenversicherungsschutz der GKV gilt
in anderen Mitgliedsstaaten der EU, aber nicht automatisch.
Folgende Formblätter müssen Sie sich besorgen:
- Formblatt E109 – für
Studierende, die über die Eltern mitversichert sind
und für die Dauer des Auslandsstudiums den Wohnsitz
im Mitgliedsstaat haben; dieses Formblatt der Krankenkasse
am Studienort im Ausland vorlegen;
- Formblatt E106 – ist wie das Formblatt
E109, jedoch für Studierende, die selbst abgesichert
sind, also nicht mehr über die Eltern.
- Formblatt E128 – für Studierende,
die den Wohnsitz für die Dauer des Auslandsstudiums
nicht im Mitgliedsstaat haben
- Formblatt E111 – für einen
Urlaub, der weder zu Hause im Heimatland noch im Mitgliedsstaat,
in dem studiert wird, gemacht wird.
Achtung – es wird ggf. eine Maximallaufzeit für
die Gültigkeit der Formblätter festgesetzt. Diese
darf dann nicht überschritten werden!!!
Seit dem 01.06.04 wird nun auch die Europäische
Krankenversicherungskarte eingeführt. Möglicherweise
könnt Ihr auch eine solche nutzen. Die Formulare E 128
und E 111 werden durch diese Karte in Zukunft ersetzt.
Gewährt wird der Schutz, den das Mitgliedsland
seinen Bürgern auch bietet. Nutzt man also z.B. in Dänemark
die Europäische Versicherungskarte, dann genießt
man den gleichen Schutz wie die Dänen. Daher also anfragen,
welchen Schutz man tatsächliche in welchen Fällen
erhält. Diese Informationen sind elementar für die
Entscheidung, ob noch ein zusätzlicher Schutz abgeschlossen
werden soll.
Viele Studenten absolvieren ein Studium über
das ERASMUS-Programm. Die erbrachten Leistungen (Scheine)
werden i.d.R. an der Heimatuniversität anerkannt und
man muss auch keine Studiengebühren, wie sie häufig
im Gastland anfallen, bezahlen. Versichern muss man sich allerdings
auch in diesem Falle. Um mit den Kosten nicht ganz allein
dazustehen, kann man sich für ein Stipendium bewerben
und wer BAFöG-Empfänger ist, muss ein sog. Auslands-BAFöG
beantragen. Genaue Informationen zur ERASMUS-Förderung
finden Sie meist auf den entsprechenden Internetseiten der
Universitäten. Sie können auch im Akademischen Auslandsamt
nachfragen.
Wenn man sich nun auf die Suche nach der richtigen
zusätzlichen Versicherung begibt, bitte nicht gleich
das günstigste Angebot annehmen. Folgende Punkte sind
unbedingt zu beachten:
- Bin ich auch versichert, wenn ich
zwischenzeitlich mal zu Hause in Deutschland bin? Sollten
Sie also für einen längeren Zeitraum ins Ausland
gehen und zwischenzeitlich auch Heimaturlaub einplanen,
ist es sinnvoll einen Tarif zu wählen, der Sie für
die Zeit in der Heimat auch absichert.
- Wird die Versicherung, die ich abschließen
will, im gewählten Ausland auch akzeptiert? (Hier ist
insbesondere bei einem Auslandsstudium in den USA zu achten;
an manchen Orten kann man nur studieren, wenn man eine Versicherung
nach den sog. USIA J1 – Regeln abgeschlossen hat.
Diese Regeln fordern, dass das Versicherungsunternehmen,
mit dem Sie einen Vertrag gemacht haben, in Amerika mit
festen Kooperationspartnern zusammenarbeitet; zudem gibt
es Vorschriften zu einigen Deckungssummen). Die Policen
für Auslandsaufenthalte in Europa haben z.T. auch andere
Prämien als die Policen für Aufenthalten außerhalb
Europas.
- Wie lange werde ich tatsächlich im
Ausland sein? Wissen Sie das schon ganz genau oder ist ggf.
auch eine Verlängerung möglich oder sogar wahrscheinlich?
Manche Tarife verlangen für eine Verlängerung
eine Gebühr andere nicht. Das unbedingt vorm Abschluss
abklären.
- Haben Sie Vorerkrankungen? Einige Versicherer
haben für die Antragsprüfung zwar keine Gesundheitsfragen,
dafür können Sie aber bei der Feststellung von
Leiden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses schon vorhanden
waren, einen nachträglichen Risikozuschlag erheben.
Man kann also mit fehlenden Gesundheitsfragen einem Risikozuschlag
nicht unbedingt entgehen. Wenn Vorerkrankungen bestehen,
dann sprechen Sie diese unbedingt mit einem unabhängigen
Versicherungsmakler durch. Dieser kann Ihnen aus seiner
Erfahrung mit der Zusammenarbeit mehrerer Versicherer den
Anbieter oder die Anbieter sagen, die Sie gut versichern
werden.
- Wann wird ein Krankenrücktransport
gezahlt? Wenn es da heißt, in medizinisch notwenigem
Fall, dann tritt dieser in Europa eigentlich kaum ein, da
die medizinische Grundversorgung in den Ländern der
EU gegeben ist.
Und noch ein Tipp – fragt bei
Eurer Hochschule nach, ob die nicht sogar einen günstigeren
Leistungstarif bei einer bestimmten Krankenversicherung ausgehandelt
haben.
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